Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Milka82 am 12.11.2011, 23:25 Uhr

umgangsrecht

hallo ihr lieben,brauch mal euren rat! der vater meines kindes will einmal im monat für drei tage mein kind( 250km von ihrem zu hause ) zu sich holen! haben dieses jahr kaum kontakt zu ihr gehabt und kümmert sich auch so nicht wirklich um sie! nehme an das die reaktion darauf beruht das er heute einen brief vom jugendamt bekommen hat,wo ich für mein kind den titel beantragt habe...
Was erwartet mich jetzt,möchte defintiniv nicht das mein 2 jahriges kind soweit weg geht,wo ihr vater noch nie in ihrem leben soviel zeit mit ihr verbracht hat! welche rechte habe ich?

 
34 Antworten:

Gegenfrage:

Antwort von Fru am 12.11.2011, 23:57 Uhr

welches Recht hat ein Vater???? Jahaaaaaaaaa, auch Väter haben Rechte!!!

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Re: Gegenfrage:

Antwort von bobfahrer am 13.11.2011, 0:35 Uhr

Tja, dein Kind! Es ist ja auch sein Kind! Also euers. Und wenn er will kann er das alle zwei Wochen machen und die hälfte der Ferien, also wenn euer Kind größer ist. Klar ist die Entfernung groß, aber deswegen hat er trotzdem nicht nur Pflichten sondern auch Rechte - in dem Fall heißt das Umgangsrecht.

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Bob das sehe ich aber anders

Antwort von Savanna2 am 13.11.2011, 8:53 Uhr

wir kennen ja die Hintergründe nicht (oder vielleicht doch und ich bin momentan zu wenig hier)

aber angenommen die Trennung ist schon lange her,Vater Kind kaum gesehen, dann wird es wohl erstmal so aussehen (falls es eingeklagt werden sollte) dass der KV das Kind erst in kürzeren Abständen im gewohnten Umfeld besucht und dann mti dem Ziel dass sie sich aneinander gewöhnen und sie dann mitkommt.

Aber ICH hätte unser Kind nicht 250 km mitgegeben wenn wie lange kein Kontakt besteht und das hat ja nichts mit Väterunfreundlichkeit zu tun aber ein Kind muss ja erstmal die Cahnce haben jemandern richtig kennenzulernen.

Falls die Trennung erst vor kurzem war habe ich nichts gesagt

Generell solltest du schon dass Ziel in Augen haben dass es so sein wird da es wichtig für das Kind ist, den Vater und auch für dich.

Vielleicht hat er den Stups vom JA gebraucht ...

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Väter haben Rechte?

Antwort von susafi am 13.11.2011, 9:46 Uhr

Ja vor allem die Väter die sich bisher nen Dreck um das Kind gekümmert haben und denen plötzlich bei Einforderung des Unterhaltes einfällt, sie müssten das Kind dringend zu sich nehmen... Das 2 jährige Kind darf sich dann anpassen, wie es Herr Papa wünscht...

manchmal frage ich mich echt ob ihr auch mal nachdenkt, bevor ihr auf den Väterrechten herum pocht. Aber Hauptsache mal etwas in die Runde geschmissen wa?

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Stimmt schon.....

Antwort von bobfahrer am 13.11.2011, 9:49 Uhr

Meno, Text geschrieben und irgendwo hingekommen und alles gelöscht.
Du hast ja Recht, aber dafür gibt es das Familiengericht. Ich wollte nur rausstellen das er ausser Pflichten auch Rechte hat - die Tochter im Übrigen auch, das darf man nicht vergessen das auch das Kind ein Recht auf Ihren Vater hat! Sollte sie mal darüber nachdenken.

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Re: umgangsrecht

Antwort von susafi am 13.11.2011, 9:50 Uhr

Rede mit ihm... und versuche mit ihm den Umgang abzustimmen und sagen ihn was du für Bedenken hast und das ihr das erstmal langsam aufbauen solltet... sollte er darauf nicht eingehen und auf seinem Standpunkt behaaren, solltest du beim Jugendamt versuchen den Umgang mit ihm zu regeln...

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Ach Susafi

Antwort von bobfahrer am 13.11.2011, 9:51 Uhr

Hör doch endlich mal auf deinen persönlichen Vaterfrust hier reinzutragen, da hilfst du niemandem weiter. Keiner kennt hier Hintergründe und Fakten, und im Übrigen hat auch ein Kind Rechte.

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Re: Ach Susafi

Antwort von groschi am 13.11.2011, 10:04 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Umgangsrecht_304925.htm



und ehrlich: wenn der "vater" des wbb´s jetzt ums eck käme und wollte sofort den zwerg für 3tage abholen, würde ich auch mehr als protestieren

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Re: Ach Bobfahrer...

Antwort von susafi am 13.11.2011, 10:04 Uhr

ich habe keinen persönlichen Vaterfrust

Im Gegenteil... ihr tragt euren die-böse-Kindsmutter-ist-immer-an-allem-Schuld-Frust und die-armen-Kindsväter-haben-Rechte-aber-keine-Pflichten-Frust hier herein...

du warst ja nicht mal angesprochen... hast dich aber anscheinend angesprochen gefühlt...

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quatsch groschi...

Antwort von susafi am 13.11.2011, 10:07 Uhr

wir würden ihnen das schreiende, verzweifelte Kind in den Arm drücken... was juckt uns das ob das Kind den Mann kennt *ironieoff*

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Mensch Mädel......

Antwort von bobfahrer am 13.11.2011, 10:44 Uhr

Ich wiederhole mich jetzt nicht mehr, anscheinend liest du eh nur was du willst - mir egal jetzt.... und doch ist dir ganz deutlich anzumerken das du frustriert bist bis ins Universum...

@ Groschi: Das hat kein Mensch behauptet und wird auch so nbicht praktiziert.

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Re: umgangsrecht

Antwort von shinead am 13.11.2011, 11:09 Uhr

Also ich lese aus "dieses Jahr kaum Kontakt gehabt" zum einen, dass die Trennung schon länger her ist und sich der KV eben nicht regelmäßig hat blicken lassen.

Daher: Grundsätzlich hat der KV selbstverständlich das Recht auf Umgang, auch über Nacht! Aber: Wenn die Trennung schon länger her ist, und keine stabile Vater-Kind-Beziehung besteht, dann wird es noch einige Zeit dauern, bis er sein Umgangsrecht über Nacht umsetzen kann. Also: ruhig bleiben!

Lass Dich vom Jugendamt beraten.

Wer von euch ist 250km weit weg gezogen? Der wird meist per Gericht dazu verdonnert die Kosten des Umgangs zu tragen.

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susafi- und Frage an AP

Antwort von Savanna2 am 13.11.2011, 11:29 Uhr

Ich würde nciht immer alles auf das Geld reduzieren

Manch Vater wird vielleicht erst mit Aufforderung des JA darauf aufmerksam, was soll das mit Geld zu tun haben.
Oder jemand sagte Mensch kümmer dich doch mal oder oder oder

Wenn es ausschließlich darum ginge würde er den Umgang weiterhin lassen, wäre ja billiger.

Je nachdem wer wen verlassen hat fühlt der Mann sich auch erstmal gekränkt (auch wenn das Kind nichts damit zu tun hat) und braucht eben einen Stups.

Ich denke so Aussagen helfen nicht, schön ist doch dass er sich anscheinend kümmern will.
Was besseres kann einem Kind idR nicht passieren.

Und wenn man sich dann einig wird wie es abläuft ist doch alles wunderbar.



Wie oft war denn kaum gesehen?

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susafi wer sagt dass sie das soll ABER

Antwort von Savanna2 am 13.11.2011, 11:35 Uhr

welche Rechte habe ICH? war die Frage...

welche Rechte hat das Kind?

MEIN KIND soll zu seinem Vater oh hilfe...

woher will sie genau wissen dass der Brief exakt an dem Tag kam und wenn schon, er will sich kümmern.

haben dieses jahr kaum kontakt zu ihr gehabt und kümmert sich auch so nicht wirklich

wie genau ist kaum und er kümmert sich ja doch, aber eben nicht wirklich, wie sieht das genau aus?

Es war ja nie die Rede davon dass sie das Kind direkt 3 Tage mitgeben soll aber das AP kam auch nciht sehr kooperativ rüber als wolle sie den Umgang unterstützen.

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Re: susafi- und Frage an AP

Antwort von groschi am 13.11.2011, 12:08 Uhr

wenn ich noch richtig lesen kann, ist das kind zwei jahre alt. wenn dieses jahr kaum kontakt bestanden hat, hatte der letzte "richtige" kontak stattgefunden, als das kind ca 1 jahr alt war...
und nun will der 250km-entfernte vater das kind drei tage mitnehmen...mag sein, dass ich ne glucke bin, aber da würden mir auch die haare zu berge stehen und meine kooperation bestünde im gang zum ja

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groschi

Antwort von Savanna2 am 13.11.2011, 12:15 Uhr

da gebe ich dir ja vollkommen recht und habe ich ja auch schon im 1.Post gesagt.

Der KV sollte dann erstmal das Kind im gewohnten Umfeld kennen lernen aber das langfristige Ziel sollte dann ja doch sein dass er sie mitnimmt.

Mal warten was die AP sagt.

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Re: susafi- und Frage an AP

Antwort von bobfahrer am 13.11.2011, 12:40 Uhr

Aber Uta, das ist das Ziel - niemand auf der Welt würde das so Unterschreiben - klar würde der Umgang sanft aufgebaut werden - aber hier geht es ja darum das imho die Ap Tipps will wie sie das verhindern kann.

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lesen wir falsch??

Antwort von groschi am 13.11.2011, 12:57 Uhr

ICH lese zumindestens, dass die ap nicht möchte, dass ihr 2-jähriges kind 250km zu einem dem kind fast-fremden menschen geht ( was ICH auch verhindern wollen würde) und nicht, dass sie niemals dem vater irgendwelche rechte eingestehen

und mal ehrlich: wenn der kv plötzlich interesse daran hat, dass 2-jährige kind zu sich zu holen; 250km entfernt nach einem jahr sporadischen kontaktes, würden doch bei den meisten erst einmal ein panikfilm ablaufen

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Re: lesen wir falsch??

Antwort von vallie am 13.11.2011, 13:07 Uhr

mir wären da alle rechte dieses landes banane, mein kind geht mit 2 jahren nicht tage und nächte zu einem ihm fremden menschen, da können seine samenzellen xmal gefruchtet haben.

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Re: lesen wir falsch??

Antwort von bobfahrer am 13.11.2011, 13:08 Uhr

Ja jetzt sofort wird das auch nicht so kommen. Und das würde keine Mutter machen und auch kein Vater verlangen. Es geht darum Vater und Kind sachte an einen regelmäßigen Umgang heranzuführen mit dem Ziel eine Bindung aufzubauen.

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Re: lesen wir falsch??

Antwort von vallie am 13.11.2011, 13:14 Uhr

genau.
trotzdem bin ich geneigt, zu glauben, daß es in der tat so reizende väter gibt, die das tatsächlich durchsetzen wollen, v.a. wenn sie noch sehr jung sind.

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groschi

Antwort von Savanna2 am 13.11.2011, 13:16 Uhr

ich würde es auch nicht wollen, mein kind übernachtet trotz regeelmäßigem kontakt auch nicht beim kv weil sie in dem alter je nachdem ja doch noch die bezugsperson gerade nachts brauchen.

ABER

es wurde direkt nach IHREN Rechten gefragt.
IHR Kind
Keine alternativen genannt sie sie ihm evtl. angeboten hat.
Vielleicht lehnt der Vater die ja gar nicht ab wenn man mit ihm redet?

Weiterhin sind das alles Annahmen
Woher weiß sie das genau dann der Brief ankam.

Der KV hat sich ja scheinbar gekümemrt nur in ihren Augen eben zu wenig, aber wieviel ist das?

Man darf die Distanz nicht vergessen auch wenn es dem Kind nichts nützt.
Vielleicht ist es (Arbeit?) einfach nicht öfter möglich als 1xmtl.

Ich nehme mal an es wird kaum möglich sein mehr Kontakt zu schaffen vielelicht wäre es eine Idee dem KV vorzuschlagen dass er einfach 1x Monat zu ihr kommt und ihm helfen eine Übernachtungsmöglichkeit zu finden.

Leider sind ja auf die Fragen noch keine Antwort da.

Wenn sie in deisem Jahr kaum Kontakt hatten war es davor dann ja bestimmt recht oft wenn sie nicht getrennt waren und danach???

Ich jedenfalls würde versuchen den Kontakt zu unterstützen (nicht indem ich so ein kleines Kind 3 Tage mitgebe) weil es eben auch fürs Kind und später auch für sie mal entlastend sein kann.

Alternativen vorschlagen statt Rechte zusammensuchen.

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vallie

Antwort von Savanna2 am 13.11.2011, 13:18 Uhr

meinst du?

Ich hab eher die andere Erfahrung gemacht, junge Männer nutzen doch noch recht viel ihre Freizeit(evtl.Frauen) und da reicht dann ein paar Stunden am We vollkommen aus aber ich kenne die ältere Fraktion nicht...

Und wenn doch dann würde ich das JA einschalten bzw es dann wenn es keine Einigung gibt gerichtlich klären lassen.

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Re: lesen wir falsch??

Antwort von bobfahrer am 13.11.2011, 13:21 Uhr

Ja aber wir kennen doch alle den Weg.

Erst JA, beide Eltern werden geladen, dann evtl Mediation, eine Umgangsvereinbarung wird gemacht, dann besciht der Vater sein Kind erstmal usw...und wenn es regelmäßig ist entscheidet irgendwann mal jemand ob eine Übernachtung zuzumuten ist.

So oder so in der Art läuft das. Kein Gericht in D wird ihm sofort das Kind für 3 Tage mitgeben, also braucht auch niemand hier so etwas in den Raum stellen und die Krähen aufscheuchen - damit ist keinem geholfen.

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aber da bist du doch schon bei JA/Gericht

Antwort von Leewja am 13.11.2011, 13:31 Uhr

sie denkt, glaube ich, dass der vater auftaucht, kind und tasche packt und 250 km weit weg fährt---und ich denke, genau das (das es da übliche verfahrensweisen gibt, dass es einen "eingewöhnungsumgang" geben muss etc. wollte sie wissen)

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Re: aber da bist du doch schon bei JA/Gericht

Antwort von bobfahrer am 13.11.2011, 13:49 Uhr

.......schau und deswegen muss man ihr sowas sagen und nicht ins gleich Horn stoßen, da hat ja keiner was davon....

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hast du in deiner ersten antowrt aber nicht

Antwort von Leewja am 13.11.2011, 13:55 Uhr

ich zitiere :
"Tja, dein Kind! Es ist ja auch sein Kind! Also euers. Und wenn er will kann er das alle zwei Wochen machen und die hälfte der Ferien, also wenn euer Kind größer ist. Klar ist die Entfernung groß, aber deswegen hat er trotzdem nicht nur Pflichten sondern auch Rechte - in dem Fall heißt das Umgangsrecht."

da lese ich nichts hilfreiches

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Re: vallie

Antwort von vallie am 13.11.2011, 14:02 Uhr

ich kenne das halt aus dem umfeld, möglicherweise hat der junge mann eine neue freundin, die wollen dann mit dem mit 2jahren noch ganz possierlichem kind einen auf family machen und vll auch angeben, da reisst man das kind mal eben schnell an sich, weil man im eigenen umfeld auch keine kinder hat und das eher als spielzeug betrachtet. So wie ein hunderl.

Ältere sind vll auch so doof, aufgrund von erfahrungen aber dann doch so einsichtig, dass ein kind kein hund ist.

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so, nun mache ich mich unbeliebt...

Antwort von groschi am 13.11.2011, 14:10 Uhr

ich habe keine ahnung, wie es bei der ap aussieht, aber das wbb ist MEIN kind. nur, weil der vater ein paar samenzellen dazugetan hat, macht es das wbb noch lange nicht zu UNSEREM kind. rechtlich gesehen bestimmt. emotional noch lange nicht. mir sind da seine rechte völlig latte.
solange das kind seine rechte nicht einfordern kann, bin ich als mutter in der pflicht, im besten interesse zu handeln. wenn es so aussieht, dass ich mich weigere, ein 2-jähriges kind zu einem ihm fast-fremden menschen zu geben, dann ist das eben so.
meine güte...da bekommt die ap die nachricht, der vater will sein kleinkind auf einmal zu sich holen und das nicht mal eben um die ecke, sondern 250 km. wem da nicht der arsch auf grundeis geht, muss ein recht sachlicher mensch sein.
ICH zumindestens bin nicht so cool und rational, dass ich mir denken würde: ja, der vater hat auch rechte..

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Aber Uta

Antwort von bobfahrer am 13.11.2011, 15:33 Uhr

von dir redet auch keiner hier....

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Re: Aber Uta

Antwort von Savanna2 am 13.11.2011, 15:40 Uhr

wennd er KV sich auch emotional nie gekümemrt hat ist das ja was anderes.

Aber laut AP gab es ja wohl im 1LJ Kontakt und danach auch aber nicht genug.

Und auch einfach so mitgeben würde ich ja auch nciht aber dem Kind die Cahnce geben den Vater zu haben und eben nicht nur den Erzeuger.

Das muss man aber wohl von den Umständen abhängig machen.

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Re: umgangsrecht

Antwort von Milka82 am 13.11.2011, 23:09 Uhr

hey ihr,oh wollte gar icht solche welle hier los treten,ich weiß auch ein ´vater hat rechte und er weiß das er sein kind hier gerne besuchen kann oder bei seinen eltern! so wurde es eigentlich abgesprochen und nun das...ich schreibe mein kind,weil der vater es auch so sagt und er selbst meint er sein kein vater und wird auch nie ein vater sein! er hat die kleine wenn dann nur mal 2 std.genommen ,aber nie für einen tag,geschweige denn für nachts,er kennt keine gewohnheiten ,nicht ihr lieblingsbuch oder was ihr wichtig ist,weil er nie fragt wie es ihr geht oder so! und wegen dem brief vom JA das weiß ich von seinen eltern das er ihn gestern bekommen hat! ich möchte doch nur das es der kleinen gut geht und sie nicht irgendwo hin muss wo sie nicht hin will,bloß weil er es so will! ich werd morgen zum JA gehen und fragen wie ich mich verhalten sollte!

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Re: umgangsrecht

Antwort von Pamo am 14.11.2011, 14:59 Uhr

Der KV hat ganz klar ein Recht auf Umgang und ebenso das Kind. Aber er kann nicht anreisen und das Kind fuer 3 Tage mitnehmen. Mach einen Termin beim JA, um den Umgang zu REGELN. Zu diesem Termin soll das JA auch den KV einladen. Dabei muesst ihr ausarbeiten, wie das Kind graduell und stundenweise mit dem Vater zusammengebracht wird. Vor dieser Regelung wuerde ich das Kind nicht mitgeben.

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Re: so, nun mache ich mich unbeliebt...

Antwort von maja761 am 14.11.2011, 20:11 Uhr

He Groschi,

du sprichst mir aus dem Herzen....Ich weiß, dass der KV das Recht hat seine TOchter zu sehen. Ich bin eigentlich nicht der Typ, der sich weigert dass der KV seine Tochter sehen kann. Aber wenn er sich NIE meldet, keinen Unterhalt zahlt und sogar den Geburtstag vergisst. Da sage ich auch NEINE Danke. Wenn meine Maus ihn irgendwann kennenlernen will, werde ich ihr das bestimmt nicht verwehren, aber bis dato lasse ich alles so wie es ist.
Seien wir doch mal ehrlich, lieber soll gar kein Kontakt bestehen, als wenn der KV viel verspricht und dann doch nicht hält, denn das tut dem Kind gar nicht gut!!!!!!!!!!!!!

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