Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 16.05.2004, 16:32 Uhr

Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!!

Hi,

da stimme ich tde zu: gegen einen kleinen Ausflug ist doch sicherlich nichts einzuwenden und sieh es mal so: du hast auch mal für ein paar Stunden Pause was ja nicht ganz verkehrt ist. Ansonsten sollte er zumindestens die Grundlagen der Babybedienung kennen: wickeln, was sie essen kann und darf etc.
Und was das Kiffen angeht...nunja, unser KV hat es sicherlich auch noch nicht aufgegeben (bin da nicht ganz auf Stand), trotzdem würde ich ihm den Kleinen geben. Es kommt doch auf den Konsum an, denke ich. Wenn er schon tagsüber breit ist wie ein Pfannkuchen würde ich darüber auch anders denken. Was er in seiner Freizeit macht - no Comment. Inwiefern man das beim JA angeben sollte weiß ich nicht.

Schlußendlich und da wird dir das JA (hoffentlich!) nichts anderes sagen geht das Kind vor. D.h. wenn das Vertrauensverhältnis noch nicht da ist, sollte sie auch nicht bei ihm fürs Wochenende übernachten müssen.
Unser KV wollte den Kleinen (1,5 Jahre) auch für eine Woche mitnehmen, 500 km entfernt da habe ich ihm einen Vogel gezeigt und das JA gottseidank auch (o:
Ist leider auch immer vom Sachbearbeiter abhängig, ich habe da anfangs ganz andere Meinungen gehört und stand kurz vorm Herzinfarkt.
Normalerweise sagt man das in dem Alter kurze aber häufige Besuche günstiger sind als diese 2 Wochenregelung.
Und so schwer es fällt: den eigenen Groll runterschlucken. Das ist manchmal sauschwer, ich weiß es, aber es hilft ja nichts. Er ist nunmal der Vater und schlußendlich sollte sich ein Kind seine eigene Meinung bilden. Bis sich selbst entscheiden kann gehen noch ein paar Jahre ins Land, das dauert einfach zu lange,

LG

fusel

 
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