Geschrieben von Rob am 17.05.2004, 11:43 Uhr |
Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!!
Hi,
Umgang muss regelmässige stattfinden, denn nur so kann eine vernünftige Vater-Kindbeziehung aufgebaut werden. Also 4 Wochen "was anderes vorhaben" lasse ich keinen Vater durchgehen, schick in mal her dann gibts Tacheles.
Aber dann spricht nach einiger Zeit auch nichts gegen eine Übernachtung beim Papa.
Gruß, Rob
- Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - Bianca78 16.05.04, 10:27
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - tde-2 16.05.04, 12:57
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - fusel 16.05.04, 16:32
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - like_hot_vanilla 16.05.04, 21:39
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - Pia Anna 17.05.04, 10:19
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - Rob 17.05.04, 11:43
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - Pia Anna 17.05.04, 10:19
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - like_hot_vanilla 16.05.04, 21:39
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - fusel 16.05.04, 16:32
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - tde-2 16.05.04, 12:57
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