Geschrieben von tde-2 am 16.05.2004, 12:57 Uhr |
Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!!
Hi,
wie wäre es, wenn er die Kleine mal mit auf den Spielplatz nimmt, oder
zum Eisessen, irgendwas kurzes am Anfang zum Gewöhnen.
Es sollte dann schon regelmäßig sein.
Über Nacht würde ich nicht machen,
solange kein Verhältniss zwischen den Beiden entstanden ist.
Aber dazu werden hier gleich mehrere Leute anderes sagen :)
tde
- Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - Bianca78 16.05.04, 10:27
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - tde-2 16.05.04, 12:57
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - fusel 16.05.04, 16:32
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - like_hot_vanilla 16.05.04, 21:39
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - Pia Anna 17.05.04, 10:19
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - Rob 17.05.04, 11:43
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - Pia Anna 17.05.04, 10:19
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - like_hot_vanilla 16.05.04, 21:39
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - fusel 16.05.04, 16:32
- Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!! - tde-2 16.05.04, 12:57
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