Geschrieben von Chaka! am 24.08.2017, 9:27 Uhr |
UVG 12+
Ich musste für den Antrag persönlich beim Jugendamt erscheinen. Eine Gehaltsabrechnung hatte ich auch mit. Den Nachweis, dass ich Unterhalt eingefordert habe, habe ich (hoffentlich) erbracht, indem ich auf die Beistandsschaft hinwies, die ich eingerichtet hatte.
Dann kam nur noch ein Schreiben, das ich unterschreiben musste, um die Zusammenarbeit Beistandsschaft-Unterhaltsvorschuss zu vereinfachen - mehr nicht.
Ich gehe davon aus, dass damit alle Formalitäten erledigt sind, sonst wäre das ja direkt zur Sprache gekommen.
Mein Ex zahlt auch nicht, aber ich konnte eine Adresse angeben. Die Beistandsschaft hatte ihn auch schon aufgefordert, sich aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben und dies auch nachzuweisen.
Einen Bescheid habe ich noch nicht, geschweige denn eine Zahlung, aber das (blöde) Gesetz ist ja auch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden...
- UVG 12+ - maeusezahn 23.08.17, 20:34
- Re: UVG 12+ - Aprilscherz2000 24.08.17, 9:24
- Re: UVG 12+ - Chaka! 24.08.17, 9:28
- Re: UVG 12+ - shinead 24.08.17, 11:35
- Re: UVG 12+ - mf4 24.08.17, 20:47
- Re: UVG 12+ - mf4 24.08.17, 20:44
- Re: UVG 12+ - shinead 24.08.17, 11:35
- @Aprilscherz2009 - LaLeMe 24.08.17, 15:02
- Re: UVG 12+ - Chaka! 24.08.17, 9:28
- Re: UVG 12+ - Chaka! 24.08.17, 9:27
- Hat sich aufgeklärt... - maeusezahn 24.08.17, 12:03
- Re: UVG 12+ - mf4 24.08.17, 20:04
- Re: UVG 12+ - maeusezahn 24.08.17, 20:50
- habe gerade auf der Seite des VAMV gelesen: die Bearbeitung der Antraege - Marianna81 25.08.17, 12:59
- Re: habe gerade auf der Seite des VAMV gelesen: die Bearbeitung der Antraege - maeusezahn 25.08.17, 21:57
- Re: UVG 12+ - Aprilscherz2000 24.08.17, 9:24
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