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UVG Beantragen

UVG Beantragen

weißnicht

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Hallo! Hab mal ein paar UVG Fragen. Mein Mann ist nun vor ein paar Wochen ausgezogen zur Next. Da die von SGB 2 Leistungen lebt meldet er sich dort natürlich nicht an sondern ist weiter bei uns gemeldet. Er arbeitet nicht und zahlt somit nichts (lebt aktuell aus seinem Dispo und braucht da wohl kaum was weil sie alles zahlt). Kann ich trotzdem UVG beantragen, wenn ich versichere, dass er nicht mehr bei uns wohnt? Freiwillig wird er sich bestimmt nicht abmelden udn cih will erst mal wegen der Kidner möglichst wenig Stress. Und wenn ja muss ich da vorher noch irgendwas wie Beistandschaft oder so beantragen oder kann ich einfach da zu den Sprechzeiten ins Amt gehen und UVG beantragen? Danke schon mal für Eure Antworten. Gruß Weißnicht


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von weißnicht

Genau so würde ich das dem Amt sagen. Sozialbetrug decken, wozu ? Wo geht seine Post hin ? Geb an was Du weißt, Adresse etc. Beistandschaft und dann UHV beantragen.


weißnicht

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich muss also erst eine Beistandschaft einrichten, bevor ich Unterhaltsvorschuss beantragen kann? LG


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von weißnicht

Ich habe das alles in einem Abwasch gemacht. Soweit ich weiß ist die Beistandschaft bei UHV aber vorgegeben. Die wollen sich das ja wiederholen, also musst Du die Ansprüche abgeben an die.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von weißnicht

Nein, UVG geht auch ohne Beistandschaft. Wobei ja nichts gegen die Beistandschaft spricht, oder? Ich würde das alles ganz genau so sagen und mit offenen Karten spielen - dann können sie Dir auch nachher keinen Strick draus drehen. Im Formular für UVG mußt Du die Adresse des KV angeben - trag da einfach die neue Adresse ein. Ob er sich umgemeldet hat oder nicht, ist Dir im Zweifel gar nicht bekannt, Du hast ja keinen Zugriff auf die Meldedaten. Man muß nicht gleich den Teufel an die Wand malen, den Sozialbetrug begehst ja nicht Du, nicht mal Dein Mann, das macht die Next, mit der Du ja nun wirklich nichts zu tun hast. Ich habe meinen Ex damals zwangsabgemeldet. Das ging recht problemlos - ich war selber erstaunt.


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von weißnicht

Ähm, du weißt aber schon, dass du mit den Details, die du da hast ganz klar einen Sozialbetrug deckst? Und du weißt auch, was passiert, wenn du jetzt irgendwelche offentlichen Gelder (und UHV SIND öffentliche Gelder) bekommst und später kommt raus, dass du es gewusst hast? Das kann für DICH ganz ordendlich in die Hose gehen. Du wärst nicht die erste, die wegen sowas auf einmal ein Verfahren und anschließend eingetragene Vorstrafe wegen Beihilfe hat....


32+4

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Antwort auf Beitrag von weißnicht

Ich hab hier regelmaessig nicht nur den kv sondern auch meine nachbarn (sozialbetrug) abgemeldet.