Geschrieben von LadyIndiana am 08.08.2012, 14:40 Uhr |
Reine Interessenfrage wegen UVG
Hallo,
Als wir uns vor ca 1,5 Jahren getrennt haben, hat mein Ex mir klipp und klar gesagt, von ihm würde ich nie einen Cent UH sehen. Wenn ich was bräuchte müsste ich zum Jugendamt, die kämen dann für uns auf.
Mir war der Unterhalt nicht dermaßen wichtig, dass ich ihm mit einer Tabelle kommen wollte, ich sagte, er wird mir sicher helfen, wie er kann. Nix da.
Freilich hab ich was gebraucht, mit 3 bei mir lebenden Kindern.
Also ging ich nach fast 3 Monaten doch zum Amt, wo ich erfuhr, dass er den UVG irgendwann zurück zählen muss. ( Wobei mir schleierhaft ist, wie das gehen soll, nachdem er ja offiziell nicht genug verdient und es nie wird...)
Meine Frage nun: ich sehe das so, dass er eben NICHT zahlt. Für ihn ist der UVG der Unterhalt, der mir zusteht, mehr nicht und den zahlt er ja schließlich irgendwann.
Ist ne ziemlich doofe Frageaber wie sehr ihr das?
Mein Ex zahlt bei nichts auch nur einen Cent dazu! Erzählt aber jedem rum, wie sehr ich ihn ausnehmen würde.
Re: Reine Interessenfrage wegen UVG
Antwort von LadyIndiana am 08.08.2012, 14:42 Uhr
Also, nicht mit, sondern den Kindern.....jetzt hab ich genau so geklungen, wie er es gerne hätte :)
Re: Reine Interessenfrage wegen UVG
Antwort von Sternenschnuppe am 08.08.2012, 14:50 Uhr
Und was willst Du nun wissen ?
Hoffe Du hast den Vorschuss nun beantragt.
Wie er das zurückzahlt ist ja seine Baustelle :-)
Re: Reine Interessenfrage wegen UVG
Antwort von LadyIndiana am 08.08.2012, 17:34 Uhr
Meine Frage ist: kann man das so sehen, dass ER Unterhalt zahlt?
Weil ER eben der Meinung ist, er zahlt, da er den UVG ja irgendwann zurück zahlen muss. Oder sehr in es als: nein, er bezahlt definitiv nicht?
Den UVG bekomme ich mittlerweile, deshalb ja die Frage. :)
Re: Reine Interessenfrage wegen UVG
Antwort von Sternenschnuppe am 08.08.2012, 17:43 Uhr
Nö, ich zahle den Unterhalt für ihn aktuell und jeder andere Steuerzahler.
Hat er keine Schulden mehr bei der Vorschusskasse, dann kann er sagen selbst zu zahlen !!!
Re: Reine Interessenfrage wegen UVG
Antwort von Patti1977 am 08.08.2012, 18:59 Uhr
der staat springt für ihn ein. er zahlt garnichts an unterhalt. es ist lediglich wie arbeitslosengeld, wenn man keinen job hat. eine staatliche grundsicherung. mehr nicht.
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