Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Big Mamma am 21.12.2008, 14:15 Uhr

UHV wird weniger?

das gesetz zur förderung von familien und haushaltsnahem dienstleistungen befindet sich im gesetzgebungsverfahren, das hat auch auswirkungen auf das uvg

durchd ie erhöhung des kinderfreibetrages , der grundlage für den bewilligungsbetrag des uvg ist, wird sich der grundbetrag der 1. altersstufe erhöhen.

durch die erhöhung des kindergeldes, das in höhe des vollen erstkindergeldes vom grundbetrag abzusetzen ist, wird sich dieser allerdings wieder verringern mit der folge, dass sich dann folgende neue zahlbeträge ergeben:

1.altersstufe: 117 euro (bisher 125)
2.altersstufe: 158 Euro (bisher 168)

Könnte sich noch was ändern, aber vorerst wird erstmal nur das ausgezahlt.

LG MLE

 
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