Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 29.01.2013, 18:56 Uhr

Tja, Leena, wollen wir mal philosophieren? :-)

Angenommen, das Schreiben wäre ein Verwaltungsakt. Wäre der gültig? Fehlerhaft, aber heilbar? Oder gar nichtig?

Hmmm... gute Frage, ich tendiere ja zur Nichtigkeit, weil der Adressat nicht eindeutig ist, was ist schon ein Postfach (= Adresse)?

LG
Snoopy

 
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