Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 11.07.2012, 18:52 Uhr

Straftat gem.

Der KV ist mutig, denn er hängt mit.

Junior droht eine Führerscheinsperre, dem KV die Einziehung des Fahrzeugs. Zusätzlich macht sich der KV strafbar, da er sein KfZ einer Person ohne Führerschein zur Verfügung stellt.

Auch Feldwege sind teil des öffentlichen Straßenverkehrs. Das gilt auch dann, wenn dort nur Anlieger fahren dürfen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

Das geht gar nicht... Wir reden hier im Prinzip von der Anstiftung zu einer Straftat.
Ehrlich gesagt macht das bei mir keinen Unterschied ob damit der Überfall auf eine Tankstelle gemeint ist, oder die Gefährdung des Straßenverkehrs.
Heute der Feldweg, morgen die Tempo-30-Zone, übermorgen die Autobahn.
Man muss sich ja steigern, wird ja sonst langweilig.

 
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