Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von agapetus am 12.07.2012, 11:44 Uhr

Klappe halten?

Da bist du aber sehr sehr schlecht informiert. DDR und BRD haben da wohl ähnliche Gesetze gehabt was das fahren betrifft.
Aber weil du so schön auf Gesetze herumreitest, Wald gilt als öffentlich, egal ob er deine oder staatlich ist. Und auch ein Traktor kann, für seine Verhältnisse, schnell fahren, Mit 25 kmh für alte geht es los, und endet bei 80-100 kmh je nach Typ. Und selbst 25 kmh im Wald mit dem Trecker ist gefährlicher als 70 kmh auf einem Feldweg.
Selbst dein Hof oder Grundstück gilt als öffentlich bzw zur Stvo sofern dein Grund nicht komplett eingezäunt ist(incl geschlossenem Tor)
Herrgott seit ihr spiesig.
Wird es hier dem Kv nicht gegönnt etwas Spass mit seinem Kind zu haben? Spielt Eifersucht hier eine Rolle? Dem Kv ja keinen Spass mit seinem Sohn gönnen? Nebenbei lernt er auch noch etwas dabei, was sehr sinnvoll für die Führerscheinprüfung ist.
Hier wird ja mit zweierlei Maß gemessen wird, Trecker ok, aber Pkw nicht?
Weil Trecker langsamer ist. Und dann noch solch Gelaber wie erst Feldweg dann Bundesstrasse dann BAB?

 
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