Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.07.2012, 18:48 Uhr

Ach, Golfer.....

Bleib in Deiner heilen Welt. Von der anderen hast Du keine Ahnung.

Das ASR hat in dem Fall genau GAR KEINEN Effekt, denn das Kind hat weiterhin ein Besuchsrecht beim KV und die Mutter ist weiterhin nicht berechtigt, diese Besuche beim KV zu überwachen.

Und genau deswegen - weil das Sorgerecht keinen Einfluß auf die geheimen Fahrstunden des KV hat - wird ein Antrag auf das ASR mit dieser Begründung keinen Erfolg haben.

 
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