Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nyx am 06.01.2021, 12:31 Uhr

Steuerklasse 2

Hier mal die Voraussetzungen,

Steuerklasse 2 - Voraussetzungen (Checkliste)
Steuerklasse 2 ist nur Alleinerziehenden vorbehalten. Sie erhalten im Gegensatz zu anderen Steuerklassen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Für Arbeitnehmer gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen. Diese unterscheiden sich aufgrund unterschiedlicher Bedingungen in verschiedenen Lebenssituationen. Steuerklasse 2 ist ausschließlich Alleinerziehenden vorbehalten. Sie können Im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten und haben dadurch weniger monatliche Abzüge und einen höheren Freibetrag in der Steuererklärung. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist unabhängig vom Kinderfreibetrag und liegt bei 1.908 € für das erste Kind und erhöht sich bei jedem weiteren Kind um 240 €. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu erhalten erfährst du hier.

Voraussetzungen für Steuerklasse 2
Nicht jeder Alleinerziehende darf in Lohnsteuerklasse 2 wechseln. Damit ein Arbeitnehmer berechtigt ist die Steuerklasse 2 zu wechseln müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Steuerklasse 2 können ausschließlich alleinerziehende und steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Kindern beantragen. Das betrifft überwiegend unverheiratete, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Elternteile.
Voraussetzung für Lohnsteuerklasse 2 ist außerdem, dass in deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für welches du Kindergeld erhältst oder du hast den Kinderfreibetrag. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist erhält derjenige Elternteil den Entlastungsbetrag, der auch das Kindergeld bezieht.






Du lebst mit deinem Kind alleine, also nicht mit einer weiteren volljährigen Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer Wohngemeinschaft. Als Ausnahme akzeptiert das Finanzamt das Zusammenleben mit einer pflegebedürftigen Person.







Der Entlastungsbetrag wird monatlich gewährt, das bedeutet, dass du jeden Monat weniger Abzüge hast als zum Beispiel in Steuerklasse 1. In jedem Kalendermonat, in dem du nicht mehr die oben genannten Voraussetzungen erfüllst bzw. nicht mehr alleinerziehend bist steht dir der Entlastungsbetrag/Steuerklasse 2 nicht mehr zu. Alleinerziehende müssen zusätzlich zum Antrag schriftlich versichern, dass ihnen der Entlastungsbetrag weiterhin zusteht.

Sie hat ein Kind unter 18 , daher eigentlich Stkl2, aber das andere Kind ist volljährig und somit ist es als weitere volljährige Person zu sehen in einer Wohngemeinschaft, da ist dann nix mehr mit Stkl 2 .-( habe den Absatz mal abgesetzt

Gruß

 
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