Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Julia1102 am 16.05.2011, 14:32 Uhr

Steuerklasse 2?

Hallo an alle,
hätte mal ne allgemeine Frage.
Wenn ich mit ner Freundin und/oder nem Freund zusammenziehe (WG), behalte ich dann meine Steuerklasse 2 auf der Lohnsteuerkarte - auch wenn ich mit meiner Tochter nicht mehr allein im Haushalt lebe?
Und wie sieht die Sache aus, wenn man mit dem "Lebenspartner" zusammenzieht?
Ich mein klar, ALLEIN wohnt man in dem Fall nicht mehr, aber weder die Freundin, noch der Lebensgefährte haben ja was mit meinen Finanzen zu tun. Kann mich jemand aufklären?
Lg Julia

 
2 Antworten:

Re: Steuerklasse 2?

Antwort von Leena am 16.05.2011, 15:09 Uhr

Im Prinzip steht Steuerklasse II nur "echten Alleinerziehenden" zu, d.h. Steuerpflichtige, die mit ihren Kindern zusammen leben und nicht mit einer anderen erwachsenen Person in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Ausnahmen geltend grundsätzlich nur, wenn man noch mit einem volljährigen Kind zusammen lebt, für das man Kindergeld bekommt oder das Kind Grundwehr- oder Zivildienst leistet oder ein "freiwilliges soziales Jahr".

Knackpunkt ist im Prinzip das "gemeinsame Wirtschaften" oder die sog. "Haushaltsgemeinschaft" - wenn man mit einem Freund oder einer Freundin in einer WG zusammen lebt, kann man gemeinsam wirtschaften oder man kann auch nicht gemeinsam wirtschaften. Wenn man in einer WG lebt, wird erst einmal vermutet, dass man gemeinsam wirtschaftet, diese Vermutung ist aber widerlegbar (das wäre dann Deine Aufgabe). Nicht widerlegbar ist die Vermutung allerdings, wenn der Steuerpflichtige und die andere Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Wenn Du also mit einem Lebensgefährten zusammen ziehst, steht Dir die Steuerklasse II nicht mehr zu.

Wenn Du mit einer Freundin / Freund zusammen ziehst, steht Dir die Steuerklasse II grundsätzlich nicht mehr zu, es sei denn, Du kannst die Vermutung widerlegen, dass Du mit Freund / Freundin eine Haushaltsgemeinschaft bildest.

Das hat übrigens nichts damit zu tun, dass Freund / Freundin / Lebensgefährte etwas mit Deinem Kind und den Finanzen fürs Kind zu tun hätten, sondern schlicht damit, dass man, wenn man zusammen lebt und wirtschaftet, oft günstiger wirtschaften kann. Nach dem Motto - eine halbe 4-Zimmer-Wohnung ist oft günstiger als eine ganze 2-Zimmer-Wohnung, und die Hälfte von einem Pfund Hackfleisch kommt Dich günstiger, als wenn Du Dir ein halbes Pfund kaufst. Und es hat in gewisser Weise auch damit zu tun, dass man in einer Haushaltsgemeinschaft bis zu einem gewissen Grad auch füreinander einsteht. In gewisser Weise geht es also auch darum - stehen dann im Kühlschrank vier einsame Joghurts und an jedem Joghurt-Becher pappt ein Post-It mit dem Namen des Eigentümers, oder stehen vier Joghurts da rum und jeder nimmt sich, wenn er mag, und kauft halt nach, wenn / bevor der Joghurt alle ist. ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@leena

Antwort von Julia1102 am 16.05.2011, 15:33 Uhr

Vielen Dank für deine sehr hilfreiche und ausführliche Antwort :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.