Geschrieben von Prinz am 25.06.2003, 8:31 Uhr |
Sparbuch nur mit Unterschrift vom Vater
Hallo Claas,
woher Du weißt, ob Du alleiniges Sorgerecht hast oder gemeinsames? Wenn Du mit dem Kindsvater nicht verheiratet warst und keine schriftliche Erklärung untersachrieben hast, aus der hervorgeht, daß Ihr gemeinsames Sorgerecht wollt, hast Du das alleinige.
Wenn Du allerdings verheiratet warst/bist oder unterschrieben hast, daß Du das Gemeinsame willst, habt ihr geteiltes/gemeinsames Sorgerecht.
LG, Prinz
- Sparbuch nur mit Unterschrift vom Vater - Claas 23.06.03, 17:33
- Re: Sparbuch nur mit Unterschrift vom Vater - sterntaler 23.06.03, 17:45
- Hä???? - bikermouse66 23.06.03, 17:55
- tja mousy,...so sind unsere gesetzesmacher! :o)) - sterntaler 23.06.03, 18:09
- Re: Sparbuch nur mit Unterschrift vom Vater - Claas 23.06.03, 18:13
- beim, Jugenamt - tati007 23.06.03, 18:16
- Re: Sparbuch nur mit Unterschrift vom Vater - Prinz 25.06.03, 8:31
- Re: Sparbuch nur mit Unterschrift vom Vater - Lissy2406 24.06.03, 23:15
- Re: Sparbuch nur mit Unterschrift vom Vater - sterntaler 23.06.03, 17:45
Warum macht einem das SOZamt es eigentlich so schwer zu arbeiten???
Sauber sein und KiTa
Waldkindergarten oder normal :) mal was aus dem normalen alltag :)
Für alle, die es interessiert! Juhuu ich bin nicht schwanger! m.t.
Bin neu und sag einfach mal hallo
Hilfe! Ich darf nicht schwanger sein!
Arbeit und Tagesvater *jubel* und Fragen *seufz*
Alleinerziehend und job??
Mal Hallo sagen....