Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Prinz am 25.06.2003, 8:31 Uhr

Sparbuch nur mit Unterschrift vom Vater

Hallo Claas,

woher Du weißt, ob Du alleiniges Sorgerecht hast oder gemeinsames? Wenn Du mit dem Kindsvater nicht verheiratet warst und keine schriftliche Erklärung untersachrieben hast, aus der hervorgeht, daß Ihr gemeinsames Sorgerecht wollt, hast Du das alleinige.
Wenn Du allerdings verheiratet warst/bist oder unterschrieben hast, daß Du das Gemeinsame willst, habt ihr geteiltes/gemeinsames Sorgerecht.

LG, Prinz

 
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