Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sterntaler am 23.06.2003, 17:45 Uhr

Sparbuch nur mit Unterschrift vom Vater

hi petra,
tja das sind unsere doofen gesetze! >:o((

du brauchst auf alle fälle, wenn ihr beide das gemeinsame sorgerecht habt, die unterschrift und einverständnis des KV's! :o(
absurd, ist aber so, denn er kann somit auch jederzeit über das geld verfügen!
ich rate dir, leg ein sparbuch für dein kind auf deinen namen an und übertrage es ihm, wenn es 18 ist! ;o))

falls du das alleinige sorgerecht hast, steht das auch in einem urteil. kopiere es der bank und somit kann dir niemand ans bein pischern!!! ;o))

hab das auch so gelöst und bin seeeeeehr zufrieden!

toi toi toi
sterntaler

 
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