Geschrieben von tajo555 am 02.11.2003, 20:37 Uhr |
sozialleistung
also ich habe 2 kinder der große ist 7 und die kleine 2 jahre und behindert....
2 verschiedene väter mit dem ersten war ich verheiratet........
jetzt wohne ich mit meinem freund zusammen in seiner wohnung..........
meine frage...????
darf das gesamte einkommen meines freundes verechnet werden oder nur ein teillllllllll....???
Re: sozialleistung
Antwort von Ramona&Pascal am 03.11.2003, 11:16 Uhr
Da ihr in eheaänlicher gemeinschaft lebt, wird sein Einkommen ganz angerechnet.
LG Ramona
Re: sozialleistung
Antwort von spiky73 am 03.11.2003, 18:20 Uhr
... aber nur für den unterhalt der partnerin, nicht den der kinder.
LG,
martina
ähhhmmmm
Antwort von spiky73 am 03.11.2003, 18:25 Uhr
sorry,
sollte ich vielleicht genauer erklären:
das einkommen deines partners wird angerechnet für dich und gemeinsame kinder. nichteheliche gemeinschaften dürfen nämlich vor dem gesetz nicht besser gestellt werden als eheliche. und genau das wäre der fall, wenn sein einkommen unberücksichtigt bliebe.
wenn die kinder allerdings beide nicht von ihm sind sondern von anderen vätern, und er sie nicht adoptiert hat, ist er beiden nicht unterhaltspflichtig. das ging für mich aus deiner frage nicht so eindeutig hervor.
gruss,
martina
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