Geschrieben von Ralph am 05.04.2005, 8:34 Uhr |
Sozialhilfe und Auto?
Hi Emilia,
das ist einer der Punkte, die gegenüber dem alten Sozialhilfegesetz als Zankapfel abgeschafft worden sind.
Es ist gesetzlich verankert, daß ein "angemesenes" KFZ zum freibleibenden Vermögen gehört, d.h. daß es nicht angefaßt wird.
Zumindest die Gemeinden, die zusammen mit dem Arbeitsamt eine Arbeitsgemeinschaft gebildet haben (ARGE) setzen dafür einen Maximalwert des Autos von 5.000,- €. Ist Dein Wagen mehr wert, wird der übersteigende Wert als Vermögen betrachtet und entsprechend gehandelt.
Liebe Grüße
Ralph/Snoopy
- Sozialhilfe und Auto? - Emilia 2 03.04.05, 11:06
- Re: Sozialhilfe und Auto? - elody 03.04.05, 12:02
- Re: Sozialhilfe und Auto? - Ralph 05.04.05, 8:34
Wann es wie dem kind sagen, dass papa eine neue hat ....
Besuchsrecht für Großeltern
Hessentreffen
Was nun?
Ich bin bedient... :-(((
Vater versucht sich zu drücken vor Unterhalt
Vater beeinflusst Kind !!!
O weh...
Hessentreffen...countdown läuft!