Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 05.04.2005, 8:34 Uhr

Sozialhilfe und Auto?

Hi Emilia,

das ist einer der Punkte, die gegenüber dem alten Sozialhilfegesetz als Zankapfel abgeschafft worden sind.

Es ist gesetzlich verankert, daß ein "angemesenes" KFZ zum freibleibenden Vermögen gehört, d.h. daß es nicht angefaßt wird.
Zumindest die Gemeinden, die zusammen mit dem Arbeitsamt eine Arbeitsgemeinschaft gebildet haben (ARGE) setzen dafür einen Maximalwert des Autos von 5.000,- €. Ist Dein Wagen mehr wert, wird der übersteigende Wert als Vermögen betrachtet und entsprechend gehandelt.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.