Geschrieben von Antje* am 02.04.2005, 23:14 Uhr |
Besuchsrecht für Großeltern
Hallo!
Mein Mann und ich werden uns nach 6 Ehejahren trennen, weil er fremdgegangen ist und überdies zu Gewaltausbrüchen mir gegenüber neigt.
Seine Eltern schieben mir die Schuld für die sog. "Backpfeifen" in die Schuhe, denn ich habe ihn ja im Streit wahrscheinlich verbal gereizt. Außerdem müßte ich das erst einmal beweisen.
Meine Noch-Schwiegereltern wohnen 150 km von uns entfernt. Wie sieht ein Besuchsrecht für Großeltern aus, wenn es über das Familiengericht/Jugendamt geregelt wird?
Wißt Ihr etwas darüber?
Gruß von Antje*
Re: Besuchsrecht für Großeltern
Antwort von andreas5945 am 03.04.2005, 21:21 Uhr
Hallo,
die Großeltern, haben meines Wissens nach, überhaupt kein Besuchsrecht. Geht auch nicht gerichtlich einzuklagen. Auch nicht, wenn ihr verheiratet gewesen seid. Aber dem Kind zu Liebe, würde ich den Kontakt nicht abbrechen. Er weiß ja, denke ich, wer seine Oma und Opa sind. Termine für Besuchsrechte der Großeltern kannst nur du oder der Vater bei gemeinsamem Sorgerecht vereinbaren.
LG
Re: Besuchsrecht für Großeltern
Antwort von Dani01 am 04.04.2005, 10:11 Uhr
Hi,
soweit ich weiss, haben auch die großeltern ein Besuchsrecht, enn es zum Wohle des Kindes ist.
Schau doch mal bei Frau Bader nach, die weiss das bestimmt.
D,.