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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 30.05.2010, 9:08 Uhr

So kann man auch leicht Geld verdienen

Mein Sohn war ja vor längerer Zeit stationär im Krankenhaus, ich war als Begleitperson die ganze Zeit dabei und habe ihn auch nach dem Aufenthalt zu Hause noch zwei Wochen lang betreut.

Mein Ex hat eine private Krankenversicherung für unseren Sohn abgeschlossen incl. Krankenhaustagegeld. Die Krankenversicherung darf Sohnemann aber nur nutzen, wenn mein Ex dies gestattet (tut er in einigen Fällen nicht).

Nun hat mein Ex aber über die Krankenhaustagegeldversicherung das Geld für den Krankenhausaufenthalt unseres Sohnes bekommen.
Klasse Zuverdienst ohne überhaupt einen Finger zu rühren oder was zu tun!

Soviel dazu. Er scheints also nötig zu haben.

Für mich stellt sich die Frage, ob ich für unseren Sohn auch eine private Krankenversicherung mit Krankenhaustagegeld abschließe.
Letztes wäre durchaus sinnvoll, weil zu einem noch nicht feststehendem Zeitpunkt in ein paar Jahren eine größere medizinische Behandlung mit Krankenhausaufenthalt zur Debatte steht.

Die private Krankenversicherung an sich wäre auch eine Beruhigung, wenngleich wir durch genügend Vitamin B bisher auch ohne in den Genuss einer VIP- Behandlung kommen.

Frage: Wenn ich beim gleichen Versicherer wie mein Ex eine PKV abschließe (weil mein Ex mich die Versicherung nicht übernehmen lässt):
- Ginge das überhaupt? Wäre ja praktisch eine Doppelversicherung des Kindes.
- Gäbe es dann eine Gesundheitsprüfung? Wenn ja macht das nämlich keinen Sinn, weil dann das anstehenden Problem ausgeschlossen werden wird.
- Gibt es andere Möglichkeiten?

Danke schonmal für eure Antworten!
Natürlich kann ich den Versicherer fragen (werde ich auch), allerdings wüsste ich vorher schon mal etwas zur Sachlage, um nicht vielleicht schlafende Hunde zu wecken.

Allen einen schönen Sonntag!

GLG
S

 
7 Antworten:

Re: So kann man auch leicht Geld verdienen

Antwort von susafi am 30.05.2010, 9:39 Uhr

Ich habe für meine Kinder auch eine private Zusatzversicherung für´s Krankenhaus und ja ich musste alle Gesundheitsangaben machen. Was es im letzten Jahren für Krankenhausaufenthalte gab und was aktuell für Behandlungen stattfinden... es kann halt sein das dann die Behandlung für die eine oder andere Krankheit ausgeschlossen wird... da meine Große in Psychotherapie gemacht hat... ist dieses eben dort ausgeschlossen wurden... aber wer geht schon deswegen in ein KH... von daher ist es nicht schlimm...

wenn die "größere medizinische Behandlung" aus Vorerkrankungen also schon Erkennbar ist, dann hätte es tatsächlich keinen Sinn...

ich würde ganz ehrlich gesagt der Versicherung melden das dein Ex das Geld eingesteckt hat... es soll schließlich dem Kind und deren Begleitperson zugute kommen... kann mir nicht vorstellen das das so ganz Rechtens ist... kann ja mal bei nem Freund nachhacken, der kennt sich damit aus...

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Re: So kann man auch leicht Geld verdienen

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.05.2010, 10:05 Uhr

Dass es in jedem Neubeantragungsfall (außer bei Neugeborenen) eine Gesundheitsprüfung gibt, weiß ich.

Allerdings frage ich mich, ob man beim gleichen Versicherungsunternehmen die gleiche Versicherung fürs selbe Kind nochmal abschließen könnte.
Und ob es dann ohne Gesundheitsprüfung ginge (weil es die ja schon bei der anderen Versicherung gab?)


"der Versicherung melden" --> ich denke, er ist rechtlich schon auf der sicheren Seite, denn er zahlt ja die Versicherung.
Nur moralisch bekommt er einen Geldregen für die Krankheit und den Krankenhausaufenthalt des Kindes, mit dem er nichts zu tun hatte.
Aber wenn er es so nötig hat, dann bitte gerne :-))

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Re: So kann man auch leicht Geld verdienen

Antwort von faya am 30.05.2010, 10:07 Uhr

Zahlt dein Ex die Beiträge ganz allein und von sich aus ? Wäre die Frage, wie hoch das KH-Tagegeld ist, das er sich eingesackt hat. Bei einem vergleichsweise geringen Betrag, mit dem er seine eigenen Kosten für die Versicherung auffängt würde ich keine große Welle machen. Obwohl er das auch hätte absprechen können.

Du mußt wahrheitsgemäße Angaben machen, bei jedem Versicherungsabschluß dieser Art. Ein Teil der Dinge, die bei der jetzigen Versicherung noch übernommen werden, werden dann nicht mehr übernommen.

Die Problematik, daß ER bestimmt, wann du die Versicherung für dein Kind in Anspruch nimmst, und das er auch die eingehenden Versicherungsgelder zuerst in Händen hat, würde ich mit dem Vertreter besprechen und da eine Lösung suchen. Vielleicht kannst du die Versicherung doch übernehmen ?

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Re: So kann man auch leicht Geld verdienen

Antwort von susafi am 30.05.2010, 10:07 Uhr

ich frage mal meinen Versicherungsfuzie... der müsste das ja wissen... ok ?

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Re: So kann man auch leicht Geld verdienen

Antwort von Sabri am 30.05.2010, 10:08 Uhr

Hallo!
Diese Versicherung lohnt sich meistens nicht. Du kannst besser leicht Geld verdienen (sparen), indem du die Beiträge, die du für diese Versicherung ausgeben würdest, anlegst.
Du bekommst einen Fragebogen mit Gesundheitsfragen.
Gruß, Sabri

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Sabri

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.05.2010, 10:15 Uhr

Der Tarif der Versicherung ist aus verschiedenen Gründen sehr günstig.
Würde sich in der speziellen Situation schon lohnen.

Ich weiß, dass es bei Neuanträgen eine Gesundheitsprüfung gibt (die ich mir sparen kann, weil es dann zum Ausschluss kommt).
Allerdings gab es ja schon eine Gesundheitsprüfung bei dieser Versicherung für unser Kind....

Naja, ich sehe schon, dass es nur die Lösung gibt, die Versicherung zu übernehmen. = weiter auf den Kindesvater und dessen Wohlwollen angewiesen zu sein.

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Re: So kann man auch leicht Geld verdienen

Antwort von Jutta T. am 30.05.2010, 17:39 Uhr

Hallo,

ich arbeite bei einer PKV.
Zu deinen Fragen:
- Nein, es geht nicht, da es eine Doppelversicherung ist. Man kann nur einmal KH abschließen, jedenfalls geht das bei uns nicht und soweit ich weiß bei anderen auch nicht.
- Mögl. wäre seinen Vertrag zu übernehmen, aber du schreibst er möchte es nicht.
- Und ja, es kommt sicherlich eine Gesundheitsprüfung auf euch zu. Diese ehrlich zu beantworten ist immer wichtig. Denn kommt, es raus das du eine falsche Angabe gemacht hast, dann können Strafen auf dich zukommen.

LG
Jutta

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