Geschrieben von Murmeline am 18.08.2005, 7:25 Uhr |
Sieht leider nicht so gut aus
Hat ein Ehepaar einen Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, können sie ihn auch nur gemeinsam wieder kündigen. Zieht einer der beiden Partner aus, bleibt das Mietverhältnis davon unberührt bestehen. Darauf macht der Haus- und Grundbesitzerverein München aufmerksam. Ein Partner kann den Vertrag weder ganz noch teilweise kündigen. Er haftet auch nach Auszug oder Trennung weiter als Gesamtschuldner. Das Ausscheren aus dem Mietvertrag ist einvernehmlich nur mit Zustimmung des anderen Partners und des Vermieters möglich. Einen Anspruch auf ein "Ja" des Vermieters gebe es allerdings nicht, so Haus- und Grund. Der Besitzer müsse auch dann nicht zustimmen, wenn die Eheleute schon seit Jahren getrennt leben.
(Hamburger Abendblatt)
- Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - Lisa763 18.08.05, 0:45
- Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - Fabian 4 18.08.05, 6:50
- Sieht leider nicht so gut aus - Murmeline 18.08.05, 7:25
- Die Lohnsteuerklasse... - Murmeline 18.08.05, 8:37
- Sorry, ich meinte Kl. I und nicht IV ! - Murmeline 18.08.05, 8:39
- Das schreibt die OFD Niedersachsen dazu: - Murmeline 18.08.05, 8:41
- Sorry, ich meinte Kl. I und nicht IV ! - Murmeline 18.08.05, 8:39
- Die Lohnsteuerklasse... - Murmeline 18.08.05, 8:37
- Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - nette36 19.08.05, 8:56
- Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - Lisa763 19.08.05, 15:20