Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 18.08.2005, 7:25 Uhr

Sieht leider nicht so gut aus

Hat ein Ehepaar einen Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, können sie ihn auch nur gemeinsam wieder kündigen. Zieht einer der beiden Partner aus, bleibt das Mietverhältnis davon unberührt bestehen. Darauf macht der Haus- und Grundbesitzerverein München aufmerksam. Ein Partner kann den Vertrag weder ganz noch teilweise kündigen. Er haftet auch nach Auszug oder Trennung weiter als Gesamtschuldner. Das Ausscheren aus dem Mietvertrag ist einvernehmlich nur mit Zustimmung des anderen Partners und des Vermieters möglich. Einen Anspruch auf ein "Ja" des Vermieters gebe es allerdings nicht, so Haus- und Grund. Der Besitzer müsse auch dann nicht zustimmen, wenn die Eheleute schon seit Jahren getrennt leben.

(Hamburger Abendblatt)

 
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