Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 18.08.2005, 8:37 Uhr

Die Lohnsteuerklasse...

...kann sie auch so wechseln. Dafür reicht aus, dass man (und wenn es INNERHALB eines Hauses ist) OFFIZIELL getrennt lebt. Falls also noch nicht geschehen, sollte sie sich einen Anwalt nehmen, der ihren Mann schriftlich offiziell über den Beginn des Trennungsjahres und über ihre Scheidungsabsicht in Kenntnis setzt. Die Kopie dieses Schreibens reicht aus, um als Getrenntlebende in Steuerklasse 4 zu wechseln.

 
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