Geschrieben von Murmeline am 18.08.2005, 8:37 Uhr |
Die Lohnsteuerklasse...
...kann sie auch so wechseln. Dafür reicht aus, dass man (und wenn es INNERHALB eines Hauses ist) OFFIZIELL getrennt lebt. Falls also noch nicht geschehen, sollte sie sich einen Anwalt nehmen, der ihren Mann schriftlich offiziell über den Beginn des Trennungsjahres und über ihre Scheidungsabsicht in Kenntnis setzt. Die Kopie dieses Schreibens reicht aus, um als Getrenntlebende in Steuerklasse 4 zu wechseln.
- Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - Lisa763 18.08.05, 0:45
- Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - Fabian 4 18.08.05, 6:50
- Sieht leider nicht so gut aus - Murmeline 18.08.05, 7:25
- Die Lohnsteuerklasse... - Murmeline 18.08.05, 8:37
- Sorry, ich meinte Kl. I und nicht IV ! - Murmeline 18.08.05, 8:39
- Das schreibt die OFD Niedersachsen dazu: - Murmeline 18.08.05, 8:41
- Sorry, ich meinte Kl. I und nicht IV ! - Murmeline 18.08.05, 8:39
- Die Lohnsteuerklasse... - Murmeline 18.08.05, 8:37
- Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - nette36 19.08.05, 8:56
- Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - Lisa763 19.08.05, 15:20