Geschrieben von taschentuch am 17.08.2005, 10:31 Uhr |
unterhaltsvorschuss DRINGEND
hallo ihr,
ich habe gelesen, das man unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. lebensjahr bekommt (wenn man den vater nicht angibt oder er nicht zahlen kann)
was ist aber, wenn man den vater nicht kennt, weil man z.b. von einem urlaubsflirt schwanger geworden ist, von dem man keinen nachnamen, adresse etc hat?
hat man dann pech gehabt? ich weiß, das man danach für das kind soz oder ähnliches beantragen kann, aber fehlt dann das geld nicht?
gibt es hier alleinerziehende mütter denen es so geht?
Sollte problemlos sein...
Antwort von Ralph am 17.08.2005, 11:06 Uhr
Hi Zellstoffprodukt,
UHV bekommt man insgesamt höchstens 72 Monate lang gezahlt. Diese können mehrmals unterbrochen werden. Ist das Kind allerdings 12 Jahre alt, ist mit UHV auf jeden Fall Schluß, gleichgültig, wieviele Monate UHV vorher bezogen wurden.
In dem von Dir beschriebenen Fall, wo der Vater unbekannt ist, sollte UHV keine Probleme bereiten.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
@Ralph Re: Sollte problemlos sein...
Antwort von taschentuch am 17.08.2005, 13:21 Uhr
aber dann ja auch nur bis es 12 ist oder? ist schon etwas wenig (natürlich besser als garnichts, aber als ich noch ein kind war, war der fall ähnlich und das geld fehlte ab dem 12. lebensjahr einfach vorne und hinten) möchte das ungern jetzt auch so erleben...