Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 18.08.2005, 8:41 Uhr

Das schreibt die OFD Niedersachsen dazu:

Frage: Ich habe mich von meinem Ehegatten getrennt. Muss ich meine Steuerklasse ändern lassen?

Im Jahr der Trennung werden die Lohnsteuerklassen durch die Trennung selber nicht berührt. Sie können allerdings im Einvernehmen mit dem Ehegatten einen Steuerklassenwechsel beantragen (III/V in IV/IV oder V/III bzw.IV/IV in III/V). Weiterhin besteht die Möglichkeit eine ungünstigere Steuerklasse als die bisher eingetragene eintragen zu lassen.

Im folgenden Jahr werden Sie und Ihr getrennt lebender Ehegatte grundsätzlich wie Ledige behandelt und bekommen die Lohnsteuerklasse I (bzw. II, wenn ein Kind zu berücksichtigen ist, das in Ihrer Wohnung im Inland gemeldet ist).

 
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