Geschrieben von Murmeline am 18.08.2005, 8:41 Uhr |
Das schreibt die OFD Niedersachsen dazu:
Frage: Ich habe mich von meinem Ehegatten getrennt. Muss ich meine Steuerklasse ändern lassen?
Im Jahr der Trennung werden die Lohnsteuerklassen durch die Trennung selber nicht berührt. Sie können allerdings im Einvernehmen mit dem Ehegatten einen Steuerklassenwechsel beantragen (III/V in IV/IV oder V/III bzw.IV/IV in III/V). Weiterhin besteht die Möglichkeit eine ungünstigere Steuerklasse als die bisher eingetragene eintragen zu lassen.
Im folgenden Jahr werden Sie und Ihr getrennt lebender Ehegatte grundsätzlich wie Ledige behandelt und bekommen die Lohnsteuerklasse I (bzw. II, wenn ein Kind zu berücksichtigen ist, das in Ihrer Wohnung im Inland gemeldet ist).
- Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - Lisa763 18.08.05, 0:45
- Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - Fabian 4 18.08.05, 6:50
- Sieht leider nicht so gut aus - Murmeline 18.08.05, 7:25
- Die Lohnsteuerklasse... - Murmeline 18.08.05, 8:37
- Sorry, ich meinte Kl. I und nicht IV ! - Murmeline 18.08.05, 8:39
- Das schreibt die OFD Niedersachsen dazu: - Murmeline 18.08.05, 8:41
- Sorry, ich meinte Kl. I und nicht IV ! - Murmeline 18.08.05, 8:39
- Die Lohnsteuerklasse... - Murmeline 18.08.05, 8:37
- Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - nette36 19.08.05, 8:56
- Re: Frage zu Mietrecht im Trennungsfall - Lisa763 19.08.05, 15:20