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Geschrieben von Aprilscherz2000 am 20.01.2009, 11:58 Uhr

Schulbescheinigung

hab hier die Einladung für Thorben liegen und wundere mich ein wenig.Vorsorgeheft und Impfausweis muß mitgebracht werden (ist klar)Aber drunter steht "Bei fehlendem Impfausweis kann die Schulbescheinigung nicht ausgestellt werden"

Was ist wenn ich ein Gegner der Impfen lassen wäre.könnte mein Kind dann nicht zur Schule???

gruss Chrissie
p.s. Thorben hat alle vorgesehenden Impfungen-bevor jetzt jemand fragt!

 
13 Antworten:

Re: Schulbescheinigung

Antwort von engelchen_lpz am 20.01.2009, 12:00 Uhr

ich weiß von ner bekanntnen aus leizpig, der ihre tochter durfte nicht gehen... sie hat keine impfung ... gar keine.. da ihr kleiner bruder von irgendeiner nebenwirkungen hatte

sie geht jetzt auf ne waldorfschule

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Re: Schulbescheinigung

Antwort von Suka73 am 20.01.2009, 12:16 Uhr

danke für den tipp :o)))))))
wir waren noch gar nicht...

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Re: Schulbescheinigung

Antwort von vallie am 20.01.2009, 12:17 Uhr

also ich denke, daß malejas kinder in der schule sind/waren.....

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Wir wollen doch mal sehen...

Antwort von LeRoHe am 20.01.2009, 12:52 Uhr

Wir haben erst am Donnerstag die Amtsarzt-Untersuchung und auch bei uns steht drin, dass die Mitnahme von Untersuchungsheft und Impfausweis Pflicht ist.

Da es aber keine Pflicht ist, sein Kind impfen lassen zu müssen, herrscht in unserem Heftchen gähnende Leere.

Und ich werde mit allen Mitteln darum kämpfen, dass mein Kind nicht geimpft wird.

Und wenn mein Sohn nicht auf einer öffentlichen Schule aufgenommen wird, kann ich meinen Sohn nur beglückwünschen. Mal sehen ob der Staat dann private Schulen bezuschusst, wenn das Kind einerseits Schulpflicht hat andererseits aber nicht von der Staatlichen Schule aufgenommen wird.

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ich habe keinen blassen schimmer

Antwort von vallie am 20.01.2009, 12:57 Uhr

wo in meinem chaos sich der impfpass von selina befindet. und der ist auch noch beschrieben!!!
vielleicht krieg ich sie dann auch auf ne bezuschusste privatschule. hätt ich auch nix dagegen...

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Re:

Antwort von IgelMama am 20.01.2009, 13:03 Uhr

In welchem Bundesland ist das denn????

Da kann ich mich ja nächstes Jahr auf was gefaßt machen, mein Kleiner ist nämlich nicht geimpft (ich bin kein Impfgegner, bei ihm sinds gesundheitliche Gründe, kann per PN gerne erfragt werden, hier würde es aber zu weit führen) und wird nächstes Jahr eingeschult

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Re: @LeRoHe

Antwort von rockzipfelchen am 20.01.2009, 13:07 Uhr

Genau! Ganz Deiner Meinung!

GLG Ulli

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@ LeRoHe

Antwort von Aprilscherz2000 am 20.01.2009, 13:15 Uhr

aber angemeldet sind die Kinder doch eh schon auf einer Schule zumindet ist das hier in NRW so.Anmeldungen sind im Herbst.

Dann lass mal hören wie es Donnerstag gelaufen ist.

gruss Chrissie

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Re: Schulbescheinigung

Antwort von Cat74 am 20.01.2009, 13:42 Uhr

Bei uns damals habe ich gefragt und bekam gesagt, dass ist nur für die Statistik, aber irgendwie finde ich das auch quatsch, weil wird die nicht schon während dem Impfen erstellt!?
Der 'Hinweis' auf Eurer Einladung ist vielleicht auch nur Vorsorge für chronisch vergessliche Menschen, bißchen drohen und schon klappt das!

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Re: @ Aprilscherz

Antwort von LeRoHe am 20.01.2009, 14:07 Uhr

Wir sind in Bayern und da fängt die Einschulung jetzt erst an. Bei uns beginnt ja das Schuljahr auch erst Mitte September!

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Re: Schulbescheinigung

Antwort von Sabri am 20.01.2009, 14:32 Uhr

Hallo!
Es gibt Schulpflicht in Deutschland! Also ob geimpft oder nicht, sie MÜSSEN!
Gruß, Sabri

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Re: Schulbescheinigung

Antwort von berita am 20.01.2009, 17:48 Uhr

Ich halte das für eine leere Drohgebärde. Noch gibts keine Impfpflicht in Deutschland.
Vielleicht gehts aber auch nur darum, dass der Ausweis mitgebracht wird, was drin steht ist relativ egal? Wobei man ja gar keinen Ausweis hat, wenn das Kind keine einzige Impfung bekam.

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In unserer Einladung zur Untersuchung steht übrigends..

Antwort von berita am 20.01.2009, 20:01 Uhr

.. ein Auszug aus dem Hamburgischen Schulgesetz: Vorsorgeheft und Impfausweis sind SOWEIT VORHANDEN mitzubringen.

Und in der Einladung steht "Wir machen auf fehlende Impfungen aufmerksam und schliessen vorhandene Impflücken, wenn Sie damit einverstanden sind".

Also zumindest hier ist alles freiwillig (wobei ich davon ausgehe, dass die Ärztin nicht begeistert reagiert, wenn Impfungen fehlen, aber da muss man dann drüber stehen).

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