Geschrieben von Richie am 18.02.2003, 18:16 Uhr |
Schlimm
Hallo Sabrina,
laß dich nicht ins Bockshorn jagen.
Der KV muß dir 3J. Betreuungsunterhalt
bezahlen. Für die Zeit, in der er keinen Unterhalt fürs Kind zahlt, steht dir von der Unterhaltsvorschußkasse Unterhaltsvorschuß
fürs Kind zu. Geh zum Jugendamt und
beantrage Beistandschaft für dich und dein
Kind und laß dich beraten.
Alles Gute Richie
- bin sauer - Sabrina1977 18.02.03, 14:15
- Rainer kann bestimmt helfen?! - aprilscherz2000 18.02.03, 14:29
- Herzlichen Glückwunsch! - RainerM 20.02.03, 11:45
- Schlimm - Richie 18.02.03, 18:16
- Noch was - Richie 18.02.03, 18:21
- Notgroschen kannst du behalten! - Rob 18.02.03, 19:01
- Re: bin sauer - sunnymausi 19.02.03, 14:35
- Re: bin sauer - SingleMami27 19.02.03, 15:42
- Rainer kann bestimmt helfen?! - aprilscherz2000 18.02.03, 14:29
Sozialamt - Übernahme Kaution
@Hanschi...
Ich will mich mal vorstellen!!!
Eine frage (vor allem) an die väter...
Nochmal Frage Wohnungssuche
Jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein......
Prozesskostenhilfe/Unterhaltsprozess - Kostenübernahme?
Wegen: frisch getrennt und ein paar Fragen..