Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 18.02.2003, 18:16 Uhr

Schlimm

Hallo Sabrina,

laß dich nicht ins Bockshorn jagen.
Der KV muß dir 3J. Betreuungsunterhalt
bezahlen. Für die Zeit, in der er keinen Unterhalt fürs Kind zahlt, steht dir von der Unterhaltsvorschußkasse Unterhaltsvorschuß
fürs Kind zu. Geh zum Jugendamt und
beantrage Beistandschaft für dich und dein
Kind und laß dich beraten.
Alles Gute Richie

 
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