Geschrieben von Rob am 18.02.2003, 19:01 Uhr |
Notgroschen kannst du behalten!
Hallo Sabrina,
der Vater des Kindes ist 3 Jahre auch dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Ob er natürlich genug verdient das auch etwas bei 'rum kommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Auch bist du nicht verpflichtet bis zum letzten Pfennig alles ersparte einzusetzen. Ich habe mal kurz in Google "Sozialhilfe" und "notgroschen" eingegeben, kam zum Rseltat das du mit KInd in altem Geld DM3000,- als Notgroschen behalten darfst.
Gruß, Rob
- bin sauer - Sabrina1977 18.02.03, 14:15
- Rainer kann bestimmt helfen?! - aprilscherz2000 18.02.03, 14:29
- Herzlichen Glückwunsch! - RainerM 20.02.03, 11:45
- Schlimm - Richie 18.02.03, 18:16
- Noch was - Richie 18.02.03, 18:21
- Notgroschen kannst du behalten! - Rob 18.02.03, 19:01
- Re: bin sauer - sunnymausi 19.02.03, 14:35
- Re: bin sauer - SingleMami27 19.02.03, 15:42
- Rainer kann bestimmt helfen?! - aprilscherz2000 18.02.03, 14:29
Sozialamt - Übernahme Kaution
@Hanschi...
Ich will mich mal vorstellen!!!
Eine frage (vor allem) an die väter...
Nochmal Frage Wohnungssuche
Jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein......
Prozesskostenhilfe/Unterhaltsprozess - Kostenübernahme?
Wegen: frisch getrennt und ein paar Fragen..