Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 18.02.2003, 19:01 Uhr

Notgroschen kannst du behalten!

Hallo Sabrina,
der Vater des Kindes ist 3 Jahre auch dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Ob er natürlich genug verdient das auch etwas bei 'rum kommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Auch bist du nicht verpflichtet bis zum letzten Pfennig alles ersparte einzusetzen. Ich habe mal kurz in Google "Sozialhilfe" und "notgroschen" eingegeben, kam zum Rseltat das du mit KInd in altem Geld DM3000,- als Notgroschen behalten darfst.
Gruß, Rob

 
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