Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 13.11.2012, 14:10 Uhr

scheitert nicht zwingend...

Das Beispiel zeigt haargenau den Unterschied zwischen Dorftratsch und einer Meldung an das JA und spricht daher eher für meine Ansicht als für Deine.

Nein, das JA ist NICHT öffentlich, die haben ja auch eine Schweigepflicht.

Bei der Anzeige bei der Polizei käme falsche Verdächtigung in Betracht, aber nach meinen Rechtsverständnis ist das JA eher eine Instanz, der man seine Sorgen um ein Kind in der Umgebung anvertrauen kann, als eine Anklage-Instanz, daher würde ich das auch ausschliessen.

Stell Dir mal vor, jeder, dessen beim JA geäusserter Verdacht sich als unbegründet herausstellt, wird wegen Verleumdung verknackt - wer ruft denn dann noch da an? Dann haben wir wieder genau die Situation, dass die Nachbarn erst aktiv werden, wenn das Kind halb tot ist.

 
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