Für alleinerziehende Eltern

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von Julia91  am 10.11.2012, 14:32 Uhr

Brauch dringend Rat!

Hey ihr liebern,
folgendes ich bin seit einem Monat stolze Mama eines Jungen, doch mein Ex-Partner (seit drei Wochen getrennt) macht mir großen Kummer.

Wir waren knapp 3 Jahre zusammen, in den er mich nur angelogen hat... Anfang der Schwangerschaft kam dann auch noch heraus dass er an einer
Spielsucht leidet. Die gesamten Babysachen durfte ich alleine finanzieren. Die Spielsucht war natürlich auch mit Lügen verbunden.

Hinzu kamen noch die großen Probleme mit seiner Mutter, die ihren 24-jährigen Sohn wie ein Kleinkind behandelt. Sie legt ihm raus was er anziehen soll etc. Er lebt auch noch bei seinen Eltern.

Seit wir uns getrennt haben geht er nur noch feiern (einschließlich Partydrogen). Er kümmert sich weder um eine feste Arbeit, noch um den Unterhalt etc,

Ich habe hingegen keine finanziellen Probleme und stehe auch fest mit beiden Beinen im Leben.

Als seit zwei Wochen feststeht, dass er einer Dissolzialen Persönlichkeitsstörung leidet (Aggressionen, Lügen, Suchtverhalten, keine Arbeit) hab ich ihn vor die Wahl gestellt Falls er soweiter macht mit den Drogenpartys etc entzieh ich ihm sein Kind!!!

Da er den Kleinen trotz alle dem immer besucht hat und sich auch für ne halbe stunde am Tag mit ihm beschäfftigt hat (er wollte meist nie länger sondern leiber zu Kumpels) hat er sich für sein Kind entschieden!!!

Ich bin mir jedoch sicher dass er trotzdem noch feiern geht und sein Leben nicht auf die Reihe bekommt!!!! Soll ich ihm tatsächlich sein Kind entziehen? = Zum wohl des Kindes? oder soll unser Kind trotz dem seinen Vater dauerhaft sehen?

Und falls es besser ist den Kleinen ohne Vater großzuziehen DRAF ich mich auch von seiner Mutter distanzieren, da wir uns gegenseitig sowieso nicht mögen und sie ständig alles besser weiß in sachen erziehung (und mein Kidn hetzt schon anders erzieht wie ich es möchte obwohl ich die Mutter bin)

sehr langer Text aber ich hoff ihr könnt mir helfen!

DANKE :)

 
7 Antworten:

Re: Brauch dringend Rat!

Antwort von Pamo am 10.11.2012, 14:39 Uhr

Glaubst du, dass sein Suchtproblem für den Säugling gefährlich sein könnte? Nur dann darfst du nämlich den Umgang zwischen den beiden kappen - und wirst dazu evtl. die Unterstützung des Jugendamtes, eines Anwalts oder Richters benötigen.

Oder benutzt du den Umgang mit dem Kind als Druckmittel, um den Vater "auf den rechten Weg" zu bringen? In diesem Fall heiligt das Ziel nicht die Mittel und du setzt dich ins Unrecht.

Der Kindsvater hat ein Recht darauf, sein Kind zu sehen und das Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater zu sehen.

Und du hast das Recht, ihn zur Zahlung von Kindesunterhalt aufzufordern, ein gerichtlichen Titel zu erwirken und das Geld einzutreiben.

Ansonsten: Der Mann muss selber entscheiden, ob er "Party" macht oder nicht.

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Re: Brauch dringend Rat!

Antwort von Pamo am 10.11.2012, 14:39 Uhr

Glaubst du, dass sein Suchtproblem für den Säugling gefährlich sein könnte? Nur dann darfst du nämlich den Umgang zwischen den beiden kappen - und wirst dazu evtl. die Unterstützung des Jugendamtes, eines Anwalts oder Richters benötigen.

Oder benutzt du den Umgang mit dem Kind als Druckmittel, um den Vater "auf den rechten Weg" zu bringen? In diesem Fall heiligt das Ziel nicht die Mittel und du setzt dich ins Unrecht.

Der Kindsvater hat ein Recht darauf, sein Kind zu sehen und das Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater zu sehen.

Und du hast das Recht, ihn zur Zahlung von Kindesunterhalt aufzufordern, ein gerichtlichen Titel zu erwirken und das Geld einzutreiben.

Ansonsten: Der Mann muss selber entscheiden, ob er "Party" macht oder nicht.

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Re: Brauch dringend Rat!

Antwort von mf4 am 10.11.2012, 15:27 Uhr

Das Kindeswohl wäre u.U. gefährdet, wenn es das Baby bei sich hätte oder allein mit ihm wäre während er Drogen intus hat.
Zumindest momentan (weil es nur Besuche gibt) sehe ich da keine Gefährdung und dann hast du auch kein Recht ihm das Kind zu entziehen.
Unterhalt kannst du einklagen aber ohne Job wird das wohl eher auf UH-Vorschuss hinauslaufen.
Was dein Ex macht ohne das Kind ist allein seine Sache.

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Re: Brauch dringend Rat!

Antwort von mf4 am 10.11.2012, 15:32 Uhr

Was die Omi angeht...
wenn er später das Kind zu sich nehmen sollte kann er mit dem Kind auch zu seiner Mutter und sowas kannst du nicht verbieten. Ich denke du würdest dir auch nicht vorschreiben lassen, dass du zu Freundin X nicht mit dem Kind darfst, weil dein Ex sie doof findet. Du musst ja mit der Omi nicht zusammen Kaffee trinken und auch wenn sie vielleicht eine ätzende Schwiegermutter saß kann sie durchaus eine liebevolle Omi sein.

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Re: Brauch dringend Rat!

Antwort von Sternenschnuppe am 10.11.2012, 16:04 Uhr

Puh, Du setzt das Kind ein um ihn zu erpressen ?
Sorry, nichts anderes machst Du.

Das Kind hat ein Recht auf den Vater.
Kannst Du Deine Anschuldigungen belegen, dann kann dies auch betreut erfolgen.

Das Kind ist 4 Wochen ? Super dass er es so oft besucht um eine Bindung aufzubauen.
Fordere den Unterhalt, gehe zum Jugendamt, dort kannst Du kostenfrei eine Beistandschaft einrichten, die kümmern sich dann um alle Unterhaltssachen.

Bis er das Kind alleine mitnimmt vergeht noch Zeit.
Und solange sehe ich absolut keine Gefährdung.

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Re: Brauch dringend Rat!

Antwort von mf4 am 10.11.2012, 16:24 Uhr

So ein Winzling schläft doch fast immer und wenn er mehrmals in der Woche für 1/2 oder 1h mit dem Baby verbringt fände ich das okay.
Eine Regelmäßigkeit, öfter das gleiche Gesicht... das ist doch erstmal ausreichend um die beiden sich kennen lernen zu lassen. Lass ihn wickeln, füttern (falls du nicht stillst^^), das Baby baden... so lernt er gleich mal kennen, was wichtig ist.

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Re: Brauch dringend Rat!

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.11.2012, 16:45 Uhr

Wow, Ihr legt ja ein ganz schönes Tempo vor:
Baby seit 4 Wochen
Trennung seit 3 Wochen
Diagnose seit 2 Wochen

Also, Erziehung eines (fast) Erwachsenen funktioniert nicht, auch nicht via Kindesentzugsdrohung. Dir ist schon bewusst, dass Du im Grunde drohst, eine Straftat zu begehen? Kindesentzug ist ein Straftatbestand und kommt mit diesem Wort hauptsächlich im Strafgesetz vor. Deswegen klingt Deine Drohnung extrem schräg. Zumal es letztlich nicht Deine Entscheidung ist, ob Du gnädigerweise Umgang gewährst oder nicht - verwehren kannst Du den Umgang eigentlich nur, wenn ein Gerichtsbeschluss Dir das erlaubt.

Im Moment bist Du doch sowieso dabei, wenn er das Baby besucht, oder? Was soll er dem Kind da schaden? Und was die Zukunft bringt...... über die Brücke solltest Du gehen, wenn Du davor stehst.

Ich finde eine halbe Stunde bei so einem kleinen Baby übrigens sehr ambitioniert, auch wenn es Dir wenig vorkommt. Aber was macht man denn mit so einem Neugeborenen?

Und was seine Mutter angeht: Was will die denn bei einem 4 Wochen alten Kind erziehen? (Und was willst Du da erziehen?) Du brauchst keinen Kontkt zu ihr haben und darfst auflegen, wenn sie Dich anruft. Ich hätte 4 Wochen nach der Geburt weder meiner Mutter noch meine Schweigermutter ertragen. Auch da wird sich zeigen, wie es sich entwickelt. Nach 4 Wochen lässt sich doch noch gar keine Prognose abgeben, was sich wie entwckelt oder so - Ihr seid alle noch in der Probezeit, auch die Oma.

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