Geschrieben von kalibra am 12.05.2003, 12:10 Uhr |
SOZIALHILFE
habe mal ne frage ich will bekleidungsgeld beantragen bloss vorher wollte ich wissen ich habe ne tochter und ich.wiviel bekomt ihr so an bekleidungsgeld für euch und euer kind???
Re: SOZIALHILFE
Antwort von KathrinT am 12.05.2003, 12:57 Uhr
eigentlich nichts extra, denn das ist in der monatlichen Pauschale enthalten, die man bekommt....
Gruß Kathrin
Re: SOZIALHILFE
Antwort von Madesta am 12.05.2003, 13:20 Uhr
In den meisten Städten werden die Bekleidungsbeihilfen als Pauschale zweimal jährlich zusätzlich zur lfd. Sozialhilfe gezahlt.
Darüber hinausgehender Bekleidungsbedarf ist schriftlich mit ausführlicher Begründung zu beantragen.
Die Zahlbeträge werden von den Städten/Gemeinden individuell festgelegt.
Einfach mal bei der zuständigen Stelle anrufen und nachfragen..von Stadt zu Stadt anderes und auch von den Zustand der Lage (alleineziehend ...Kind /Kinder und und und )
Antwort von powerfee am 12.05.2003, 20:53 Uhr
o.t
AN Tati2003
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Frage .. sorry lang
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