Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fuchsina am 07.06.2012, 0:07 Uhr

Rechtsanspruch

Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in zumutbarer Nähe ab vollendetem 3 Jahren. Die können Dich nicht abwimmeln mit ghet nicht. Zur Not muss man eben mit einer Klage drohen bzw. damit, dass man ihnen die Kosten für eine Tagesmutter umndie Ohren haut.

 
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