Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 12.03.2005, 23:19 Uhr

Re

Also wenn es nachweislich ein Mangel des Gebaeudes ist, sollte da nicht der Vermieter/Besitzer fuer zusaetzliche Laermdaemmung sorgen und bezahlen? Ggf. beim Mieterverein nachhaken.

LG
Berit

 
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