Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ött am 12.03.2005, 23:23 Uhr

Zwischenstand

Ich habe gerade nachfolgenden an den Untermieter gerichteten Brief (im Umschlag) an meine Tür geheftet, und werde nun morgen früh zum ersten Mal seit Monaten die klingel angeschaltet lassen, mal sehen, wie's weitergeht...

"Werter Herr ...,
bitte unterlassen Sie es jetzt und in Zukunft, an meiner Tür zu klingeln, um sich über den von meinen Kindern verursachten Lärm zu beschweren.
Ich habe Ihnen diverse Angebote gemacht, um zu versuchen, das Problem zu verringern / beheben, auf welche Sie nicht eingegangen sind (vom Mitteilen Ihres Schichtplans bis zum Wohnungstausch).
Diese Angebote stehen nach wie vor.
Ich hab jedoch nicht vor, mich in meiner Lebensweise von Ihren ungerechtfertigten und in unsachlicher Form vorgetragenen Beschwerden in irgendeiner Weise beeinflussen zu lassen.
Ich werde meine Kinder auch in Zukunft in der Wohnung spielen und sich bewegen lassen.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass Sie dies als Lärm empfinden (werden), jedoch kann ich an der Bauweise dieses Hauses nichts ändern, und so lange Sie die logische Konsequenz (eines Wohnungswechsels) nicht ziehen möchten oder können, werden Sie damit leben müssen.
Ich werde also auf jegliche Beschwerdeversuche Ihrerseits an meiner Wohnungstür nicht mehr reagieren.
Sollten Sie mir in sachlicher Form etwas mittzuteilen haben, bitte ich Sie, dies schriftlich zu tun.
Mit freundlichen Grüßen,...
P.S. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zur Geburt Ihres Kindes!"

Das P.S. konnte ich mir nicht verkneifen.

 
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