Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 27.01.2003, 8:44 Uhr

Re:

Hi,
also ein Anspruch auf Umgang haben Personen, zu denen das Kind eine besondere Beziehung aufgebaut hat(te).

Diesen Anspruch haben diese Personen, aber auch das Kind.

Sicherlich wird das Kind dazu befragt, bzw. wird das Jugendamt dazu zu Rate geführt, welches dann die Situation begutachtet.

Hey, was denkst du eigentlich, was für "Lotterleben" *g* Alleinerziehende führen?

;o)

 
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