Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Muttimal2 am 04.01.2006, 17:18 Uhr

Pflegekrankengeld...

...wird von der KK berechnet, grundsätzlich 70% des Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 % des Nettogehalts......is immer etwas verschieden von kk zu kk........
Du bekommst für höchstens 10 Tage im Jahr für dein Kind Pflegekrankengeld.......

Ich hoffe, das ist informativer für dich...

LG Monique

 
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