Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von salsa am 04.01.2006, 13:52 Uhr

krankheitstage, arbeiten.... brauche rat ...

hi,
da ich die letzten 6 jahre freiberuflich gearbeitet habe weis ich nicht, wie die regelungen sind, wenn mein kind oder ichkrank sind.
aktuell: ich war im dezember 1 tag krank und mein kind war 1 tag krank. ich habe mich für diese tage krank gemeldet und war beim heilpraktiker (habe also keine gelben au-schein).
wer kann mir sagen, wie die regelungen sind, wenn ich oder mein kind krank sind. reicht es bei einzelnen tagen sich krank zu melden (waren die einzigen tage bisher, arbeite erst seit juli angestellt dort) oder braucht es doch die au ?
danke
salsa

 
7 Antworten:

Re: krankheitstage, arbeiten.... brauche rat ...

Antwort von kevome* am 04.01.2006, 14:15 Uhr

Hallo Salsa,

ob Du schon ab dem ersten oder ab dem dritten Tag einen "Gelben Zettel" vom Arzt brauchst, sollte in Deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag stehen. Das wird sehr unterschiedlich geregelt.

Für die Kind-Krank-Tage brauchst Du immer ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vom Arzt, dass Dein Kind Deine Pflege braucht. (Ist so ein graues Formular, welches Du über den AG an Deine KK schicken mußt).

Lieben Gruß Kerstin

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: krankheitstage, arbeiten.... brauche rat ...

Antwort von RenateK am 04.01.2006, 14:16 Uhr

Hallo Salsa,
das liegt am Tarifvertrag. Bei uns (BAT) ist es so, dass wenn man selber krank ist, man erst ab dem 4. Tag eine gelben Schein braucht. Wenn das Kind krank ist, aber ab dem 1. Tag, da es in diesem Fall ja auch Krankengeld von der Krankenkasse gibt.
Gruß, Renate

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Falsch hier...

Antwort von RenateK am 04.01.2006, 14:17 Uhr

Hallo,
ich gehöre gar nicht hierhin, dacht ich wäre in Baby und Job, liegt ja auch direkt daneben, naja die Info schadet ja nicht.
Gruß, Renate

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

danke ..und...nachfrage ....

Antwort von salsa am 04.01.2006, 14:34 Uhr

das heisst, wenn das kind krank ist, hätte ich zum kinderarzt gehen müssen, damit er mir eine bescheinigung ausstellt.
Diese hätte ich beim Arbeitgeber abgeben müssen.
Der Arbeitgeber muss diese bei der zuständigen Krankenkasse einreichen.
Für den/die Tage an denen das Kind krank ist, bekomme ich kein "normales" gehalt, sondern krankengeld von der krankenkasse.

stimmt das so *stirn-runzel* ;-)

danke
salsa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Genau, so ist es (o. T.)

Antwort von kevome* am 04.01.2006, 14:37 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nochmal nachfragen muss ....

Antwort von salsa am 04.01.2006, 14:43 Uhr

wie hoch ist dann das krankengeld ?
wie berechnet sich dieses ?

viele gruesse von salsa, die hier auf der arbeit die einzige mit kind ist ... und die gehaltsabrechnungen machen muss....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Pflegekrankengeld...

Antwort von Muttimal2 am 04.01.2006, 17:18 Uhr

...wird von der KK berechnet, grundsätzlich 70% des Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 % des Nettogehalts......is immer etwas verschieden von kk zu kk........
Du bekommst für höchstens 10 Tage im Jahr für dein Kind Pflegekrankengeld.......

Ich hoffe, das ist informativer für dich...

LG Monique

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.