Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von salsa am 04.01.2006, 14:34 Uhr

danke ..und...nachfrage ....

das heisst, wenn das kind krank ist, hätte ich zum kinderarzt gehen müssen, damit er mir eine bescheinigung ausstellt.
Diese hätte ich beim Arbeitgeber abgeben müssen.
Der Arbeitgeber muss diese bei der zuständigen Krankenkasse einreichen.
Für den/die Tage an denen das Kind krank ist, bekomme ich kein "normales" gehalt, sondern krankengeld von der krankenkasse.

stimmt das so *stirn-runzel* ;-)

danke
salsa

 
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