Geschrieben von tinai am 28.07.2004, 10:37 Uhr |
Pflege eines Nachbarn und sozialhilfe/ALG/ALG II
Ruf doch mal bei der AOK an, die können Dir auf jeden Fall Auskunft geben. Wegen Zuverdienst solltest Du auf jeden Fall mal unverbindlich beim Sozialamt anfragen wie das aussieht.
Solange es ein Minijob ist, hast Du keine Abzüge (bis 400 Euro), beim Midi-Job (zwischen 400-800 Euro) bezahlt man nur anteilige SV und Steuer nur in den Lohnsteuerklassen 5 und 6. Dafür gibts aber sehr gute Seiten im Internet.
Viel Glück, wäre ja toll, wenn DU das machen kannst.
Tina
- Pflege eines Nachbarn und sozialhilfe/ALG/ALG II - nane973 27.07.04, 18:43
- Re: Pflege eines Nachbarn und sozialhilfe/ALG/ALG II - tinai 28.07.04, 10:37