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Geschrieben von nane973 am 27.07.2004, 18:43 Uhr

Pflege eines Nachbarn und sozialhilfe/ALG/ALG II

Hallo,

ich bin zur Zeit (Teilzeit-)arbeitssuchend gemeldet (ALG 105,- €/wchtl), da ich wg. meinem Pflegebed. Sohn nicht ganztags arbeiten kann. Jetzt hat mich ein Nachbar gefragt, ob ich ihn hauswirtschaftlich und Pflegerisch ( Pflegest. II) vormittags bzw. in Zeiten, in denen ich die Kids nicht habe (wg. Schule, Ferien beim Ex) gegen Entgelt helfen kann. Das soll sich dann im Rahmen von 200,-€ bis 400,-€ belaufen.
Wie muß das jetzt laufen?? Minijob per Haushaltsscheck? Ist das steuerbefreit ? Sind das Einnahmen die beim Sozialamt bzw. AA abgezogen werden? Ich weiß nur wie es bei meinem "eigenen" Kind ist, aber er ist ja eine "fremde" Person.
Gleichzeitig hat er mir angeboten, mich als 1. Pflegeperson bei der KK anzugeben, damit die Rentenzahlung in meine RV einbezahlt wird. Aber das bekommt man doch nur wenn mann ne gewisse Stundenzahl pro Tag arbeitet. Wenn es mehr als 15 Std. sind ist es aber doch kein Minijob mehr?! Gleichzeitig bin ich doch dann auch nicht mehr arbeitslos, wenn die Std. < 15 sind. Wer kann mir da "fachlichen" Rat geben?

LG

Marlene

 
1 Antwort:

Re: Pflege eines Nachbarn und sozialhilfe/ALG/ALG II

Antwort von tinai am 28.07.2004, 10:37 Uhr

Ruf doch mal bei der AOK an, die können Dir auf jeden Fall Auskunft geben. Wegen Zuverdienst solltest Du auf jeden Fall mal unverbindlich beim Sozialamt anfragen wie das aussieht.

Solange es ein Minijob ist, hast Du keine Abzüge (bis 400 Euro), beim Midi-Job (zwischen 400-800 Euro) bezahlt man nur anteilige SV und Steuer nur in den Lohnsteuerklassen 5 und 6. Dafür gibts aber sehr gute Seiten im Internet.

Viel Glück, wäre ja toll, wenn DU das machen kannst.

Tina

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