Geschrieben von shinead am 04.01.2013, 16:26 Uhr |
Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht
Richtiger Weg ist allerdings dann die Unterschrift richterlich ersetzen zu lassen, nicht das Kind ohne Unterschrift des sorgeberechtigten Vaters einzuschulen.
Kein Richter der Welt würde die Unterschrift versagen (und man weiß ja schon ein Jahr vorher, dass man sie benötigt).
Ob der Richter da spotten würde? Weiß ich nicht. Denn grundsätzlich hat der Vater der Recht und der Richter sollte das auch betonen.
Schlussendlich entscheidet die Schule (und nicht das Bundesland) welche Anmeldungen sie akzeptiert oder nicht. Traurig finde ich es dennoch.
- Frage - laura86 03.01.13, 22:06
- Re: Frage - Fru 03.01.13, 22:15
- Re: Frage - rabukki 03.01.13, 22:22
- Re: Frage - Heidschnucke 03.01.13, 22:55
- Re: Frage - Mucki+Ninchen 03.01.13, 23:02
- Re: Frage - Patti1977 04.01.13, 7:54
- Re: Frage - leaelk 04.01.13, 8:35
- Re: Frage - Ikmam 04.01.13, 12:55
- Ist nicht abhängig vom Bundesland... - shinead 04.01.13, 13:47
- Re: Ist nicht abhängig vom Bundesland... - Ikmam 04.01.13, 14:34
- Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht - Strudelteigteilchen 04.01.13, 15:06
- Re: Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht - shinead 04.01.13, 16:26
- Und wer zahlt das? - Strudelteigteilchen 04.01.13, 16:45
- Re: Und wer zahlt das? - shinead 04.01.13, 17:23
- Und wer zahlt das? - Strudelteigteilchen 04.01.13, 16:45
- Re: Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht - shinead 04.01.13, 16:26
- Ist nicht abhängig vom Bundesland... - shinead 04.01.13, 13:47
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