Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 04.01.2013, 16:26 Uhr

Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht

Richtiger Weg ist allerdings dann die Unterschrift richterlich ersetzen zu lassen, nicht das Kind ohne Unterschrift des sorgeberechtigten Vaters einzuschulen.

Kein Richter der Welt würde die Unterschrift versagen (und man weiß ja schon ein Jahr vorher, dass man sie benötigt).

Ob der Richter da spotten würde? Weiß ich nicht. Denn grundsätzlich hat der Vater der Recht und der Richter sollte das auch betonen.

Schlussendlich entscheidet die Schule (und nicht das Bundesland) welche Anmeldungen sie akzeptiert oder nicht. Traurig finde ich es dennoch.

 
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