Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.01.2013, 15:06 Uhr

Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht

Zumindest die Sprengelschule MUSS das Kind auch ohne Unterschrift vom 2. sorgeberechtigten Elternteil aufnehmen. Sonst wäre das ja eine schicke Methode, um die Schulpflicht zu umgehen: Papa wohnt im Ausland und deswegen kann ich das Kind nicht einschulen.

Schwieriger wird es bei Privatschulen, richtig lustig bei Bekenntnisschulen. Da kann es Ärger geben.

Aber ein KV, der klagt, weil die KM das Kind auf die stinknormale Sprengelschule schickt, ohne seine Erlaubnis einzuholen, holt sich höchstens den Spott des Richters.

 
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