Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.01.2013, 15:06 Uhr |
Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht
Zumindest die Sprengelschule MUSS das Kind auch ohne Unterschrift vom 2. sorgeberechtigten Elternteil aufnehmen. Sonst wäre das ja eine schicke Methode, um die Schulpflicht zu umgehen: Papa wohnt im Ausland und deswegen kann ich das Kind nicht einschulen.
Schwieriger wird es bei Privatschulen, richtig lustig bei Bekenntnisschulen. Da kann es Ärger geben.
Aber ein KV, der klagt, weil die KM das Kind auf die stinknormale Sprengelschule schickt, ohne seine Erlaubnis einzuholen, holt sich höchstens den Spott des Richters.
- Frage - laura86 03.01.13, 22:06
- Re: Frage - Fru 03.01.13, 22:15
- Re: Frage - rabukki 03.01.13, 22:22
- Re: Frage - Heidschnucke 03.01.13, 22:55
- Re: Frage - Mucki+Ninchen 03.01.13, 23:02
- Re: Frage - Patti1977 04.01.13, 7:54
- Re: Frage - leaelk 04.01.13, 8:35
- Re: Frage - Ikmam 04.01.13, 12:55
- Ist nicht abhängig vom Bundesland... - shinead 04.01.13, 13:47
- Re: Ist nicht abhängig vom Bundesland... - Ikmam 04.01.13, 14:34
- Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht - Strudelteigteilchen 04.01.13, 15:06
- Re: Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht - shinead 04.01.13, 16:26
- Und wer zahlt das? - Strudelteigteilchen 04.01.13, 16:45
- Re: Und wer zahlt das? - shinead 04.01.13, 17:23
- Und wer zahlt das? - Strudelteigteilchen 04.01.13, 16:45
- Re: Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht - shinead 04.01.13, 16:26
- Ist nicht abhängig vom Bundesland... - shinead 04.01.13, 13:47
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