Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 04.01.2013, 13:47 Uhr

Ist nicht abhängig vom Bundesland...

Die Auswahl der Schule und des Kindergartens (und auch ggf. ein späterer Schulwechsel) bedarf immer der Einverständnis beider Elternteile vorliegen.
Dazu müssen natürlich nicht beide anwesend sein. Es reicht eine Vollmacht, oder eine Negativbescheinigungen.

Es gibt nur viele Schulen und Kindergärten, die das nicht interessiert. Richtig ist es trotzdem nicht.

 
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