Geschrieben von shinead am 04.01.2013, 13:47 Uhr |
Ist nicht abhängig vom Bundesland...
Die Auswahl der Schule und des Kindergartens (und auch ggf. ein späterer Schulwechsel) bedarf immer der Einverständnis beider Elternteile vorliegen.
Dazu müssen natürlich nicht beide anwesend sein. Es reicht eine Vollmacht, oder eine Negativbescheinigungen.
Es gibt nur viele Schulen und Kindergärten, die das nicht interessiert. Richtig ist es trotzdem nicht.
- Frage - laura86 03.01.13, 22:06
- Re: Frage - Fru 03.01.13, 22:15
- Re: Frage - rabukki 03.01.13, 22:22
- Re: Frage - Heidschnucke 03.01.13, 22:55
- Re: Frage - Mucki+Ninchen 03.01.13, 23:02
- Re: Frage - Patti1977 04.01.13, 7:54
- Re: Frage - leaelk 04.01.13, 8:35
- Re: Frage - Ikmam 04.01.13, 12:55
- Ist nicht abhängig vom Bundesland... - shinead 04.01.13, 13:47
- Re: Ist nicht abhängig vom Bundesland... - Ikmam 04.01.13, 14:34
- Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht - Strudelteigteilchen 04.01.13, 15:06
- Re: Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht - shinead 04.01.13, 16:26
- Und wer zahlt das? - Strudelteigteilchen 04.01.13, 16:45
- Re: Und wer zahlt das? - shinead 04.01.13, 17:23
- Und wer zahlt das? - Strudelteigteilchen 04.01.13, 16:45
- Re: Nun ja, es gibst dann doch auch eine Schulpflicht - shinead 04.01.13, 16:26
- Ist nicht abhängig vom Bundesland... - shinead 04.01.13, 13:47
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