Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ostfriesenmama am 23.03.2008, 18:48 Uhr

Nochmal zu Umzug usw.

Also ich bin umgezogen und hatte wirklich damit überhaupt keine Probleme. Wegen dem Unterhalt war ich vor Gericht. Leider mußte ich meinen Ex-Mann wegen allem vor Gericht ziehen. ODer er zog mich vor Gericht. Gewonnen habe - immer ich. Da ich das alleinige Aufenthaltsrecht für meinen Sohn habe, konnte ich auch hinziehen wo ich wollte. Für die Richter ist es wichtig das das Kind in einer behüteten Umgebung aufwächst außerhalb der EX-EHE und das ein Arbeitsplatz und gute Schulbedingungen usw. vorhanden sind. Da das in ganz Deutschland der Fall ist (es sei denn ich würde auf eine Hallig ziehen) geht der private und berufliche Weg der Mutter vor. Da wir ja alle keinen Unterhalt mehr bekommen wenn das Kind 3 Jahre alt ist und wir verpflichtet sind arbeiten zu gehen, ist es heute noch einfacher wegzuziehen.
Es wurde in den Anworten geschrieben das der Vater die Arschkarte gezogen hätte.
Das kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Er sieht sein Kind regelmäßig, er kann der Sonnenscheinpapa sein, braucht sich nicht um Krankheiten kümmern, durchwachte Nächte, Zahnen Dreimonatskolliken, Trotzphase. Erziehungsprobleme usw usw. Zahlen braucht er nur noch den Unterhalt fürs Kind (den Unterhalt für Mama nur bis zum 3. Lebensjahr.)
Ich finde wir Frauen stehen ganz anders da. Wir müßen unser Leben in neue Bahnen bringen, den Erwerb regeln, (wer stellt eine Mutter mit Kelinkind ein die dann auch noch 3 Jahre aus dem Beruf ist?) Slleinerziehend ? einen guten Kindergarten finden, Betreuungsprobleme lösen, lange Sonntage überbrücken, ausgleichen, erziehen, sich von anderen fertig machen lassen (den sogenannten guten Freundinnen usw usw.

Ich empfand alleinerziehend als die größte Herausforderung in meinem Leben und dann noch der ganze Stress mit dem Ex. Mein Sohn hat trotz nur 14 Tage Besuch vom Vater keine Entzugserscheinungen. Wie viele Wochenendehen und Beziehungen gibts denn ?

Ich finde die Frau hat ein viel größeres und schwereres Los. Meist ist sie noch die betrogene, verarschte und von den gemeinsamen Freunden gemiedene. Gerade bei neugebauten Häusern muß sie ausziehen weil sie es allein nicht halten kann usw.

Ich wünsche allen die Alleinerziehend sind die KRaft für 2.

 
16 Antworten:

Sorry wegen der Tippfehler war zu schnell

Antwort von Ostfriesenmama am 23.03.2008, 18:50 Uhr

o.T.

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Re: Nochmal zu Umzug usw.

Antwort von vallie am 23.03.2008, 19:23 Uhr

es soll auch väter geben, die an ihren kindern hängen und für die es eine totale katastrophe wäre, würde die frau wegziehen.

und:
jede frau sollte sich dessen immer bewußt sein, daß sie möglicherweise ihre kinder alleine aufziehen muß.

so sehe ich das und ae-sein ist nicht nur schrecklich, sondern hat auch seine vorteile.

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Re: Nochmal zu Umzug usw.

Antwort von Gucci75 am 23.03.2008, 21:25 Uhr

Einspruch:
Die Mutter soll sich nach dem neuen Unterhaltsrecht ab dem 3.Lj. des Kindes stärker oder intensiver um eine Arbeitsstelle bemühen. Von Zwang steht im BGB mal gar nix.

LG Nadine, die gerade an entsprechender Stelle ein Praktikum macht und das so jetzt nicht stehenlassen kann

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Re: Nochmal zu Umzug usw.

Antwort von +emfut+ am 23.03.2008, 21:41 Uhr

Ich habe das mit meinem Anwalt durch - obwohl ich grundsätzlich wahrscheinlich gar kein Problem haben dürfte, da der Kerl sich ja nur zwei Mal im Jahr blicken läßt und in London wohnt, aber solange er in München gemeldet ist kann er mir reinquasseln.

Wenn man einen Job in einer anderen Stadt hat und in der "Heimatstadt" arbeitslos wäre, hat man gute Chancen, den Umzug auch vor Gericht durchzukriegen. Allerdings bleibt ein Restrisiko. Nämlich: Wenn der Vater regelmäßigen Umgang hat und bereit ist, die Kinder zu sich zu nehmen, und sie dann in ihrer gewohnten Umgebung (Schule, KiGa) bleiben können, kann es sein, daß er das ABR bekommt. Schließlich hat er das gleiche "Recht" auf die Kinder wie die Mutter. Kinder zur Mutter ist ja kein Naturgesetz.

"Einfach so" wegzuziehen ist riskant. Zum einen - siehe oben - kann der Vater das ABR beantragen. Zum anderen ist es durchaus möglich, daß man die Umgangskosten aufgebrummt bekommt.

Das Argument mit "er kann ja weiter Sonntagsdad spielen" ist hanebüchen. Es gibt auf dieser Welt Väter, die WOLLEN am "Real Life" ihrer Kinder teilnehmen. Die wollen zum Elternabend im Kindergarten und zur U8 und das Kind im KKH besuchen, falls es dort landen sollte. Und bei gemeinsamen SR hat der Vater grundsätzlich das Recht dazu.

Im übrigen hat man nicht automatisch das ABR, nur weil die Kinder bei einem wohnen. Mein Ex und ich habe ironischerweise immer noch gemeinsames ABR, obwohl die Kinder seit drei Jahren mit mir alleine wohnen und sie ihn, wie gesagt, nur noch alle Jubeljahre mal sehen. Mein Ex könnte jederzeit das ABR vor Gericht beantragen - und wenn die Kinder dann unbedingt zu ihm wollen, bin ich relativ chancenlos. Das ist nun keine Angst, die mich täglich umtreibt, aber so ist es einfach. Beim Termin vor Gericht vor knapp drei Jahren stand es spitz auf Knopf, daß die Kinder bei mir bleiben.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Nochmal zu Umzug usw.

Antwort von Möhrchen am 23.03.2008, 21:53 Uhr

Hallo Ostfriesenmama,

also ich gehe mal davon aus, daß DU selbst Richterin im Familienrecht oder zumindest Familienrechtlerin bist, wenn Du genau weißt, was ALLE Richter wollen...sorry, das finde ich wirklich schon fast grob fahrlässig, was Du da rätst und verbreitest...Was bei Dir entschieden wurde, ist eine Einzelfallentscheidung und nicht pauschal gültig...

Sicher, in den überwiegenden Fällen mag die Entscheidung so aussehen, aber:

ich könnte es für mich persönlich nicht verantworten, jemanden einfach zu raten "klar, zieh mal 400 oder 500 km weg..." und dann klagt der Vater...dann kommt der Fall vor einen der Richter, die die Sache etwas anders sehen...und dann wird u.U. der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und dem Vater gegeben...und dann??????? Daß manche Richter etwas andere Ansichten haben, haben wir hier im AE-Forum schon mehr als einmal miterlebt...gell Vallie?!?!

Und Frau Bader hat eben auch auf Fälle verwiesen, wo das Aufenthaltsbestimmungsrecht der geschiedenen Mutter entzogen wurde! Sprich, wenn der Richter das Gefühl hat, daß das Kind aus seinem kompletten sozialen Umfeld rausgerissen wird und der Vater auf der anderen Seite steht und dem Kind dieses erhalten könnte und auch will, kann es sein, daß dann das Kind bei dem Vater bleibt und dann halt DU als Mutter alle 14 Tage 4 Stunden einfach im Zug sitzen darfst...schon mal darüber nachgedacht???

Sicher ist das die Ausnahme, aber wie gesagt, es will alles gut überlegt und dann auch mit dem andern Elternteil abgesprochen sein, dann gibt´s auch keine Probleme...wir sind doch alle erwachsen und da muß doch nicht alles vor Gerichten geregelt werden...

Zum Thema Unterhalt...naja, soweit ich weiß, soll frau sich mehr bemühen und dann halt evtl. Teilzeit arbeiten...was nicht ausschließt, daß sie trotzdem noch Unterhalt vom Gatten bekommt soweit ich weiß...das hängt auch wie vieles von den Umständen ab...! Genauso wie keiner einen zwingt, 3 Jahre daheim zu bleiben usw.usf.

Also ich finde es gut, wenn es bei Dir gut gelaufen ist, will aber damit sagen, daß man sich der Tragweite bewußt sein soll und das nicht spontan entscheiden sollte...

lg heike

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Re: Nochmal zu Umzug usw.

Antwort von Wartender Mond am 24.03.2008, 13:13 Uhr

@Vallie:

finde Deinen Denkansatz durchaus realistisch, dass man in Erwägung ziehen muss, notfalls seine Kinder als Frau alleine groß zu bekommen, ABER
...ist es nicht schlimm, dass es so ist? Ich bin ja ein bissl altmodisch, halte auch noch viel von der Ehe und davon, füreinander einzustehen, in guten wie in schlechten Zeiten usw.
Wenn man zusammen Kinder in die Welt setzt, ist es nur recht und billig, dass beide ihr Leben lang die Verantwortung teilen, ich kann mich nicht einfach damit abfinden, dass Männer dann jederzeit gehen können und wir uns sagen, naja, damit war zu rechnen. Mein mann und ich teilen die Verantwortung, er arbeitet und ich derzeit nicht, geht familiär nicht anders, und wenn ich anfange höchstens teilzeit, und dafür soll ich dann irgendwann büßen ??? Nö.

Und insgesamt: habe das schon oft geschrieben, ich hatte einen leuchtenden Geistesblitz, dass ich das gemeinsame SR, das der KV wollte, nicht unterschrieben habe. Ich finde es mit oder ohne gemeinsamem SR falsch, die Frau total abhängig zu machen, als würde ne elektronische Fußfessel biepsen, sobald man einen gewissen km-Radius um den KV überschreiten. ES ist schwer genug, als AE zu sehen, wie man alles hinbekommt, muss mich Ostfriesenmama anschließen und sagen, das war (klar bei uns unter extremen Bedingungen) die Herausforderung meines Lebens bisher, das zu überstehen. Hätte ich die Trümmer für mein weiteres Leben (von dessen Gelingen oder nicht auch das Wohl meines Kindes abhängt) zusammenbasteln müssen und auch noch fragen, was dem KV gegenüber nett wäre, oh je....

Aber muss unbedingt dazu sagen, dass natürlich nicht jeder KV so wie unserer ist und von daher auch für einen Vater die Welt zusammenbrechen kann, wenn die Kinder zu weit weg sind.

LG und schönen ostermontag

WM

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Re: Nochmal zu Umzug usw.

Antwort von +emfut+ am 24.03.2008, 13:18 Uhr

Deine Einstellung finde ich gerade richtig erheiternd, oder ich verstehe sie nicht.

Also, der Vater soll dann schon bittedanke die finanzielle Verantwortung für das Kind UND Dich übernehmen, über die Trennung hinaus, aber das halbe SR bekommt er nicht?

Armer Mann.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Nochmal zu Umzug usw.

Antwort von ostfriesenmama am 24.03.2008, 13:27 Uhr

ich habe beim Rechtsanwalt gearbeitet bevor ich in Mutterschutz gegangen bin und kannte mich in den Thema gut aus und auch durch die Scheidung bin ich auf aktuellstem Stand weil meine Rechtsanwältin mir immer die Urteile und Paragrahen zugefaxt hat. Dann bin ich zur Kammer und habe immer nachgelesen. Also kein Müll was ich von mir gebe

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@wm

Antwort von vallie am 24.03.2008, 13:29 Uhr

tut mir leid, aber ich sehe das anders und lebe es auch entsprechend, denn wenn ich sehe, was alles passiert/passieren kann, ich verlasse mich nur und ausschließlich auf mich selber. klingt bitterer als es ist, aber ich saß einmal da mit einer wohnung für 2200dm und einem mann, der wieder zur mama gezogen ist. das passiert MIR nicht mehr.
ich bin völlig autark, wenn es meinem mann heut einfällt, daß er mich verlassen will, ich brech nicht zusammen, denn ich bin durchaus in der lage, mich mitsamt meinen kinderlen allein zu versorgen, von der enttäuschung in meinem herzen spreche ich nicht.
was anderes käme auch für mich nicht in frage, deswegen wohnen wir auch in einer wohnung, die ich alleine finanzieren kann, zb, ist mit 780€ auch teuer genug.
ich würde aber egal was ist, den kontakt zwischen vater und tochter in keinster weise gefährden wollen. ist bei uns aber auch was ganz was anderes, weil wir in münchen so dermaßen verwurzelt sind, daß nie einer weggehen würde.
(der andere vater ist natürlich wieder ein sonderfall und außen vor )

wenn alle frauen so denken würden, es würde manch so ganz verzweifeltes posting hier nicht geben...

lg

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@emfut

Antwort von Wartender Mond am 24.03.2008, 13:39 Uhr

Deine Einstellung finde ich gerade richtig erheiternd, oder ich verstehe sie nicht.

->ja ich glaub eher zweites ist aber auch nicht so schlimm

Also, der Vater soll dann schon bittedanke die finanzielle Verantwortung für das Kind UND Dich übernehmen, über die Trennung hinaus, aber das halbe SR bekommt er nicht?

->s. o. so kannst du das nicht vereinfachen. Da hast Du was nicht richtig abgeleitet.

ciao lg wm

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@vallie

Antwort von Wartender Mond am 24.03.2008, 13:42 Uhr

ja da hast Du schon recht, manche Verzweiflung würde dann nicht hier so schwarz auf weiß niedergeschrieben werden. dennoch: mit meinem mann z. B. wäre ein Familienleben sonst eigentilch gar nicht möglich, aber (ich weiß, lach nur über mich, klingt blauäugig) ich gehe davon aus, dass wir ein Wir sind. Ich will einfach dran glauben. Bin da wie ally mcbeal ;o)

ciao lg wm

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Und? Erklärst Du es mir?

Antwort von +emfut+ am 24.03.2008, 13:49 Uhr

Oder muß ich dumm sterben?

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Und? Erklärst Du es mir?

Antwort von Wartender Mond am 24.03.2008, 14:03 Uhr

Da ja alles immer ein Einzelfall ist, geht es nicht, hier einen allgemeingültigen Satz zu verfassen.

in meinem konkreten Fall würde ich es so zusammenfassen:

wenn der KV mich und das Kind über Nacht fallenlässt und sich völlig aus der Verantwortung zieht, ich auf einmal nicht mal mehr eine Wohnung habe und alle Lebensentwürfe nicht mehr gehen, muss ich sehen, wie es weitergeht, mir und dem Kind zu liebe. Oberste Priorität hat dann mal nicht, was der KV sich wünscht, sondern was praktikabel ist. Dass er - wenn er schon nicht willens war, die persönliche Verantwortung mit mir zu teilen, zumindest die finanzielle Verantwortung mit übernehmen musste, fand und finde ich gerecht und logisch.
Deshalb habe ich auch vor Gericht den Unterhalt eingeklagt und er musste mir einiges nachzahlen.

Das ist alles.

LG WM

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Re: Nochmal zu Umzug usw.

Antwort von Möhrchen am 24.03.2008, 16:27 Uhr

Dann sind unsere Argumente und Bedenken also total falsch???

lg heike

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Re: Nochmal zu Umzug usw.

Antwort von Ostfriesenmama am 24.03.2008, 18:47 Uhr

Bedenken gibt es doch immer egal für was man sich entscheidet. Irgendwas ist doch immer.

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Re: @vallie

Antwort von 01lilo am 01.04.2008, 11:58 Uhr

...ich sehe, wir verstehen uns doch sehr gut...

Lilo

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