Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von DunklerStern am 21.08.2003, 9:41 Uhr

naja aber...

muss man da nicht auch vorsichtig sein weil "wird eine gemeinsame sorge der eltern erst begründet, wenn das kind bereits einen namen führt, so kann der name des kindes binnen drei monate nach begründung der gemeinsamen sorge durch eine erklärung beim standesamt neu bestimmt werden"?
ich denke schon das man da irgendwie nen kompromiss finden müsste...doppelname find ich auch net schlecht... .
liebe grüsse und alles gute DunklerStern

 
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