Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shadow70 am 23.10.2005, 20:18 Uhr

nachehelicher Unterhalt

Ich gehe also Euren Ausführungen zufolge davon aus, daß auch er mir gegenüber, obwohl er jetzt (=während der Trennungsphase) keinen Unterhalt von mir bekommt, später mir gegenüber Ansprüche geltend machen kann, AUCH WENN WIR RECHTSKRÄFTIG GESCHIEDEN SIND ?

Wozu lasse ich mich denn dann scheiden, wenn ich (ausser über das Kind natürlich) doch immer noch mit ihm "verknüpft" bin und ihn unterstützen muss ?

 
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