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Geschrieben von shadow70 am 22.10.2005, 21:20 Uhr

nachehelicher Unterhalt

Hallo Ihr Lieben !
Kann mir bitte jemand weiterhelfen ?
Ich würde gerne wissen, ob mein Noch-Ehemann, welcher für unsere Tochter und mich derzeit unterhaltspflichtig ist (ich bin in Elternzeit), NACH DER SCHEIDUNG ab dem Zeitpunkt, ab dem ich wieder zu arbeiten beginnen werde (Ende Elternzeit), mir gegenüber Unterhaltsansprüche geltend machen kann, sollte er aufgrund Arbeitslosigkeit bedürftig sein/werden ?
Kann ein eventuell bestehender derartiger Anspruch im gerichtlichen Scheidungsverfahren ausgeschlossen werden ?
LG Andrea

 
15 Antworten:

Re: nachehelicher Unterhalt

Antwort von vallie am 23.10.2005, 8:29 Uhr

ja, ihr könnt beide notariell für immer auf nachehelichen unterhalt verzichten, bedeutet aber auch, daß du keine ansprüche mehr hast, solltest du in eine notlage geraten.

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Re: nachehelicher Unterhalt

Antwort von Nicole-Mami am 23.10.2005, 17:52 Uhr

Ist so nicht ganz richtig. Auch hier gilt: Papier ist geduldig.

Ihr könnt natürlich auf nachehelichen Unterhalt verzichten (gilt nicht für Kindesunterhalt), aber in dem Moment, wo einer hilfebedürftig vom Staat wird, gilt dieser Verzicht als aufgehoben und Ihr müßt doch füreinander zahlen...

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@nicole-mami

Antwort von vallie am 23.10.2005, 18:56 Uhr

so ???
warum haben wir dann hunderte von mark für den notar bezahlt ???

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Re: nachehelicher Unterhalt

Antwort von shadow70 am 23.10.2005, 20:18 Uhr

Ich gehe also Euren Ausführungen zufolge davon aus, daß auch er mir gegenüber, obwohl er jetzt (=während der Trennungsphase) keinen Unterhalt von mir bekommt, später mir gegenüber Ansprüche geltend machen kann, AUCH WENN WIR RECHTSKRÄFTIG GESCHIEDEN SIND ?

Wozu lasse ich mich denn dann scheiden, wenn ich (ausser über das Kind natürlich) doch immer noch mit ihm "verknüpft" bin und ihn unterstützen muss ?

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@Vallie:

Antwort von Murmeline am 23.10.2005, 21:10 Uhr

Weil die Rechtsanwälte und Notare gern viel verdienen wollen und ihre Klientel nicht über so etwas aufklären *schimpf*
Es ist tatsächlich so - in dem Moment, wo Hartz bzw. Grundsicherung gezahlt wird, sind solche privatrechtlichen Vereinbarungen sittenwidrig und damit nichtig, da sonst der Steuerzahler für den Unterhalt aufkommen würde.

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Re: nachehelicher Unterhalt

Antwort von karinundlukas am 23.10.2005, 21:12 Uhr

>Wozu lasse ich mich denn dann scheiden, >wenn ich (ausser über das Kind natürlich) >doch immer noch mit ihm "verknüpft" bin >und ihn unterstützen muss ?

War nie verheiratet, aber was mir so einfällt:

1.) Unterhalt an den Expartner ist meist weniger als Unterhalt an den getrennt lebenden Partner, bei gleicher finanzieller Situation

2.) Damit Du wieder heiraten kannst

karin

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@ karin

Antwort von shadow70 am 23.10.2005, 23:06 Uhr

Na das ist schon klar - ich meinte das Ganze ja auch darauf bezogen, daß ich nie wirklich "frei von Verpflichtungen" meinem Ex gegenüber sein werde ... sprich ich jederzeit wieder von der Vergangenheit mit negativen Auswirkungen (finanziell) eingeholt werden kann !
LG Andrea

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Re: @Vallie:

Antwort von vallie am 24.10.2005, 7:59 Uhr

das ist doch echt das allerletzte !!!
na bravo, dann kann ich nur hoffen, daß mein ex nie bedürftig wird, ich bin wieder verheiratet, er ist aus dem schneider !!!
na momentan geht es ihm finanziell glaub ich prächtig, aber wie schnell kann sich das ändern ???
bin sauwütend jetzt!!!

aber danke für die info !

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@Andrea

Antwort von Murmeline am 24.10.2005, 8:21 Uhr

Da kann ich Dir nur zustimmen *motz* ich werde noch als alte Oma täglich daran erinnert werden, wenn mir Monat für Monat die Pension um den wirklich FETTEN Versorgungsausgleich gekürzt wird, den ich meinem Ex zahlen mußte :-(((

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Re: @Vallie:

Antwort von nightingale am 24.10.2005, 8:49 Uhr

moin,

so arg ist es nun auch wieder nicht. wenn die "unterhaltskette" nach der scheidung einmal nachhaltig unterbrochen war, d. h. der ub konnte sich längere zeit selbst versorgen und hatte somit keinen u-anspruch, so ist ein aufleben der unterhaltspflicht in aller regel unwahrscheinlich. gegenteilige einzelfälle kann's natürlich geben.

greetz,
nachtigall

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@nightingale

Antwort von vallie am 24.10.2005, 9:05 Uhr

na das beruhigt mich wieder...
wir sind seit 4 jahren geschieden, kann doch auch nicht sein, daß der, der wieder heiratet der gelackmeierte ist...

danke auch noch an dich !!!

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hmmmm... Einzelfallfrage.

Antwort von RainerM am 24.10.2005, 9:35 Uhr

Hi,
also man muss immer die einzelnen Fälle voneinander unterscheiden.

Ist zB ein ExEhepartner wegen der Betreuung der Kinder n nicht zur erwerbstätigkeit in der Lage, muss der andere ihm UNterhalt leisten.

Spielen dabei die Kinder keine Rolle, zB wegen deren Lebensalter oider abgesicherte Betreuung, dann kann wirksam auf UNterhalt verzichtet werden, auch dann wenn später eine Bedürftigkeit eintritt.

Ausgeschlossen ist ein Unterhaltverzicht dann, wenn eine Bedürftigkeit absehbar ist.
Also wenn man schon vorher weiss, dass man seinen Bedarf nicht erwirtschaften kann.

Gruss

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Re: @Andrea - ?

Antwort von shadow70 am 24.10.2005, 12:44 Uhr

Kommt bei dem Versorgungsausgleichs-Zeugs denn wirklich so viel bei raus ?

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Re: @Andrea - ?

Antwort von Murmeline am 24.10.2005, 13:00 Uhr

Das ist von Fall zu Fall verschieden, bei uns war es leider ziemlich heftig:-( zumal die Ehe über 10 Jahre lang dauerte und sich somit einiges angesammelt hat.

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Re: @Andrea - ?

Antwort von vallie am 24.10.2005, 15:07 Uhr

ich bekomme nach 3 jahren ehe ca. 40 € von der rente meines exmannes, habe aber die ganze ehezeit teilzeit gearbeitet...ich finde das für mich nicht schlecht...:-))

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