Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 24.10.2005, 8:49 Uhr

@Vallie:

moin,

so arg ist es nun auch wieder nicht. wenn die "unterhaltskette" nach der scheidung einmal nachhaltig unterbrochen war, d. h. der ub konnte sich längere zeit selbst versorgen und hatte somit keinen u-anspruch, so ist ein aufleben der unterhaltspflicht in aller regel unwahrscheinlich. gegenteilige einzelfälle kann's natürlich geben.

greetz,
nachtigall

 
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