Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 23.10.2005, 8:29 Uhr

nachehelicher Unterhalt

ja, ihr könnt beide notariell für immer auf nachehelichen unterhalt verzichten, bedeutet aber auch, daß du keine ansprüche mehr hast, solltest du in eine notlage geraten.

 
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