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Geschrieben von vallie am 26.03.2010, 13:05 Uhr

mangelfallberechnung, frage

nicht wegen mir.....

mann hat drei kinder von drei frauen, kind1=25, studiert, kind2=15, kind3=5,
er ist selbständig, einnahmen gehen seit geraumer zeit sehr zurück. er hat immer unterhalt bezahlt und will es auch, aber er muß schon seine wohnung aufgeben, damit er noch alle kosten decken kann.

wo kann er sich hinwenden, damit eine mangelfallberechnung gemacht werden kann?
ans jugendamt? oder sollte er gleich zum anwalt gehen?
ich weiß nicht, ob bei 2 kindern eine beistandschaft seitens der mütter besteht....
ginge das auch ohne bereits bestehende beistandschaft?

 
7 Antworten:

o.t. Re: mangelfallberechnung, frage

Antwort von shortie am 26.03.2010, 13:19 Uhr

Wow, der hat sich alle zehn Jahre reproduziert. Mit verschiedenen Gengeberinnen. Das ist ja mal eine sichere Bank!

sorry für o.t.!!!

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o.t. Re: mangelfallberechnung, frage

Antwort von Pamo am 26.03.2010, 14:59 Uhr

In fuenf Jahren muss er wieder ran.

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o.t. Re: mangelfallberechnung, frage

Antwort von Mareike25 am 26.03.2010, 15:43 Uhr

Das hat Vallie jetzt sehr weitergeholfen.

Ich würde aufjedenfall zum Anwalt gehen. Sollte eine von den Damen einen Titel haben muss er es eh Gerichtlich machen. Könnte sogar sein das die 25 Jährige dann leer ausgeht, wegen der Rangfolge. Weißt Du was die 25jährige macht?

Lg Mareike

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Re: mangelfallberechnung, frage

Antwort von +emfut+ am 26.03.2010, 15:43 Uhr

Meines Wissens reicht die Beistandsschaft für ein Kind. Denn wenn für das eine Kind der Unterhalt berechnet wird, fallen die Zahlen für die anderen Kinder ja sozusagen als Beiprodukt ab. Soll heißen: Man kann nicht den Unterhalt für ein Kind berechnen, ohne die Unterhaltshöhen für die anderen Kinder zu kennen.

Ich würde an seiner Stelle mal. zu dem Jugendamt dackeln, das für das eine Kind zuständig ist, für das eine Beistandsschaft besteht. (Es kann ja durchaus sein, daß für die unterschiedlichen Kinder unterschiedliche Jugendämter zuständig sind, weil immer der Wohnsitz des Kindes zählt.)

Gruß,
Elisabeth.

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Re: mangelfallberechnung, frage

Antwort von Lena_1977 am 26.03.2010, 15:43 Uhr

Das oder die Jugendämter sollten ihm helfen können - nur nicht abwimmeln lassen - i.d.R. steht das Jugendamt nicht so sehr auf Minder-/Mangelfallberechnungen - aber sie müssen, wenn der Unterhalt bei Ihnen vereinbart wurde.
Sonst hilft auch sicher der Anwalt.
Einkommen der letzten 12-36 Monate und die Mutter/Mütter anschreiben

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Re: mangelfallberechnung, frage

Antwort von Mareike25 am 26.03.2010, 15:45 Uhr

Als mein Mann mal beim Jugendamt nachfragte, hieß es sie gäben nur der Mutter auskunft. Aber ich habe schon öfters gelesen das es von Jugendamt zu Jugenamt unterschiedlich ist.

Lg Mareike

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danke

Antwort von vallie am 26.03.2010, 17:08 Uhr

die 25jährige studiert noch etwa 2 jahre. ich frage wegen einer guten kollegin, betrifft den exmann, mit dem sie sich noch sehr gut versteht und der sich sehr um das gemeinsame schwer behinderte kind kümmert.
wenn er jetzt seine wohnung aufgeben muß, kann er das kind aus platzgründen nicht mehr jedes 2.wochenende zu sich nehmen. macht v.a. das kind sehr taurig ( ist der mittlere ).
mit dem jugendamt hat er von früher keine guten erfahrungen gemacht, aber anwalt kostet halt wieder.

gut, ich hatte zum ja geraten . dann muß er dort hin!!

danke nochmal!

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