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Frage MV - Kündigung...????

Thema: Frage MV - Kündigung...????

wenn ein partner die kündigung der wohnung nicht unterschreibt.......gibt es da eine möglichkeit mit dem vermieter eine austragung aus dem MV zu machen...??? kann der partner der nicht unterschreibt den anderen verklagen u. weiterhin die halbe miete fordern...????

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 09:20



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Das frage ich mich auch seit geraumer Zeit, da Ex mich in einer Tour vera*scht was seinen Auszug betrifft. Und da ich die Miete von der Arge bekomme, hätte ich ein Problem, was den Auszug betrifft, ich müßte solange, wie Ex die Kündigung nicht unterschreibt oder seine Zustimmung zur Kündigung nicht gerichtlich ersetzt ist, ne Doppelmiete (Miete für neue Wohnung und anteilige Miete für jetzige Wohnung) zahlen und die wär höher als mein Regelsatz, also geht das nicht.Ex würde weiterhin nur seinen Mietteil zahlen.Auf diese Weise würde ich in Mietschulden geraten, die ich mir bei ner Inso nicht leisten kann. Ich hatte gehofft, daß in einem solchen Fall die Arge mit ner Doppelmiete erstmal in Vorleistung tritt und sich das Geld vom Verursacher (Ex) wiederholt, aber da hab ich mich leider geirrt.

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 09:30



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... aber die Arge ist doch keine Versicherung! Das sind halt Schulden, die Du dann hast. Und es ist Dein Problem und nicht das der Allgemeinheit (vertreten durch die Arge), wie Du an Deine Kohle kommst. Das ist eine falsche Sicht der Dinge, dafür ist Sozialhilfe nicht da. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 09:40



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hm......also hast du auch prrobleme mit deinen ex.....

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 09:47



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Ähm, was soll die Arge eigentlich noch so alles leisten? Das sind echt interessante Wünsche / Vorstellungen / Hoffnungen!!! VG Anne

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 09:50



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Das weiß ich ja, und deshalb komm ich hier wohl die nächsten Jahre auch nicht raus :-(

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 10:39



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Mir wärs auch lieber, wenn ich diese Probleme nicht hätte :-( Mir bleibt nichts anderes über, als hier weiter wohnen zu bleiben.

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 10:39



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Ja leider. Erstmal muß ich jeden Monat schaun, daß er seinen Mietteil zahlt, da die Arge nur für mich und die Kids zahlt und trotz daß er es mehrmals angekündigt hat und auch schon nen Mietvertrag hatte (den er aber rückgängig gemacht hat), zieht er hier nicht aus.

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 10:41



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Ihr habt den Vertrag zusammen gemacht also müsst ihr ihn auch zusammen kündigen. Ihr seid beide Schuldner der Miete und er kann einen Ausgleich im Innenverhältnis von dir verlangen. Hol dir einen Beratungsschein bei Gericht oder wende dich an einen Mieterverein. Vielleicht wissen die Rat. Ich denke er ist im Urlaub. Oder schon wieder da und er hat sich geweigert? Frag deinen Vermieter, die haben bestimmt solche Sachen schon mal durch. Manchmal kommen die auch entgegen. Lg

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 10:05



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Der Vermieter hat keine Möglichkeit, einem einzelnen Mieter aus einem gemeinsamen Mitvertrag entgegenzukommen. Wie soll er das machen? Des ist ja ein innenschuldnerisches Verhältnis, mit dem der Vermieter nichts zu tun hat. Rechtlich ist es so: Der Vermieter schuldet Euch eine Wohnung. Ihr schuldet - gemeinsam UND einzeln - dem Vermieter die Miete. Ich schuldet Euch untereinander den jeweiligen Anteil an der Miete. Wenn ein Mieter nicht mehr zahlt, schuldet der andere Mieter dem Vermieter die komplette Miete - aber der Mieter, der zahlt, kann sich den Anteil des anderen Mieters von dem wiederholen, notfalls durch ein Gerichtsurteil. Das ganze Mietverhältnis kann nur beendet werden, wenn ALLE DREI es gemeinsam auflösen - oder die Mieter gemeinsam kündigen. Eine Nebenabsprache zwischen einem Mieter und dem Vermieter ist nicht möglich. (Du kannst ja auch nicht in den Laden gehen, Dir einen schicken Nerzmantel aussuchen und sagen: "Wenden Sie sich an meinen Mann, der zahlt das schon!") Wenn einer der Mieter der Kündigung nicht zustimmt, kann die Zustimmung durch ein Gerichtsurteil ersetzt werden. Da diese Verfahren regelmäßig gewonnen werden, und im deutschen Rechtsstaat bei solchen Zivilverfahren der Verlierer die gesamten Kosten zu tragen hat (auch die Anwaltskosten des Gewinners), sollte man es sich ernsthaft überlegen, ob man eine solche Zustimmung wirklich verweigern will - das kostet nämlich richtig fettes Geld. Ein Hinweis auf diese Tatsache erzeugt meiner Erfahrung nach fast immer ein Einlenken des Verweigerers. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 10:14



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http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article3558172.html

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 10:07